Umgangsrecht leiblicher Väter

Familie und Ehescheidung
31.10.2012499 Mal gelesen
Umgangsrecht für leibliche Väter Der leibliche, aber nicht rechtliche Vater (sog. biologischer Vater) hat bisher kein Umgangsrecht, bei rechtlicher Vaterschaft eines anderen Mannes. Diese besteht bei einer sozial-familiäre Beziehung, sofern der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt. Von der Übernahme einer derartigen Verantwortung ist auszugehen, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft lebt. Bislang kann der biologische Vater nur dann einen Kontakt auch gegen den Willen der Kindesmutter erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hat. Das soll sich nun ändern. Leibliche Väter sollen in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten, auch wenn die Kindesmutter das Kind mit einem anderen Mann großzieht und eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das Kabinett verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss. Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Wohl des Kindes dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will. Außerdem soll der Vater das Recht erhalten, das man ihm Auskunft über die Lebensverhältnisse des Kindes gibt.

Umgangsrecht für leibliche Väter

Der leibliche, aber nicht rechtliche Vater (sog. biologischer Vater) hat bisher kein Umgangsrecht, bei rechtlicher Vaterschaft eines anderen Mannes. Diese besteht bei einer sozial-familiäre Beziehung, sofern der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich Verantwortung trägt. Von der Übernahme einer derartigen Verantwortung ist auszugehen, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft lebt. Bislang kann der biologische Vater nur dann einen Kontakt auch gegen den Willen der Kindesmutter erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hat.

Das soll sich nun ändern. Leibliche Väter sollen in Deutschland erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten, auch wenn die Kindesmutter das Kind mit einem anderen Mann großzieht und eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das Kabinett verständigte sich auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss.

Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Wohl des Kindes dient und ob erkennbar ist, dass der leibliche Vater tatsächlich Verantwortung für seinen Nachwuchs übernehmen will. Außerdem soll der Vater das Recht erhalten, das man ihm Auskunft über die Lebensverhältnisse des Kindes gibt.