Was ist eine Onlinescheidung? – Scheidung Online?

Familie und Ehescheidung
09.10.2012315 Mal gelesen
Viel ist zu lesen über die sog. Onlinescheidung. Häufig wird hierbei auch der Begriff der Internetscheidung genannt.

Unter einer Onlinescheidung versteht man die Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Scheidungsverfahrens, wobei die Korrespondenz hierbei ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, d.h. Telefon, E-Mail, Fax mit dem Scheidungsanwalt erfolgt.

Bei der Durchführung einer Onlinescheidung spart man Zeit und mitunter auch möglicherweise Kosten, die dem Mandanten durch einen Beratungstermin beim Anwalt in der Regel zusätzlich entstehen. Ein Kostenersparnis sollte jedoch bei der Entscheidung zur Onlinescheidung nicht im Vordergrund stehen.

Auch wenn dies vielfach so im Internet zu lesen ist und explizit so durch viele Kanzleien angepriesen wird, entspricht dies nicht der Wahrheit, worauf wir ausdrücklich hinweisen. Der Anwalt ist auch bei der Onlinescheidung von Gesetzeswegen dazu verpflichtet, die Mindestgebühren nach dem RVG abzurechnen, so dass sich ein eventuelles Kostenersparnis lediglich durch den Verzicht auf die Erhebung einer Beratungsgebühr sowie des Anwaltsbesuches selbst ergibt.

Die Onlinescheidung führt  nicht dazu, dass dem scheidungswilligen Ehepaar der Scheidungstermin vor Gericht erspart bleibt. Dies ist nach der Gesetzeslage in Deutschland (noch) nicht möglich. Das für die Scheidung vorgesehene Rechtsverfahren wird also auch bei der Onlinescheidung eingehalten und unterscheidet sich hierbei nicht - wenngleich dies auch häufig so berichtet wird - vom klassischen Verfahren mit vorherigem Anwaltsbesuch.

Jedoch wird der Ablauf des Scheidungsverfahrens  erheblich vereinfacht und durch die kurzen Kommunikationswege beschleunigt.

Die Onlinescheidung bietet sich daher vornehmlich für die einvernehmliche Scheidung an, bei der beide Partner die Scheidung wünschen. Jedoch sind abhängig von der Konstellation auch streitige Scheidungen über diesen Weg möglich. Fragen Sie diesbezüglich einfach bei uns unverbindlich an.

Da unsere Kanzlei zu einem großen Teil Sachverhalte mit dem Bezug zum Internet bearbeitet und uns dadurch der Wunsch unserer Mandanten nach bequemen Kommunikationswege bekannt ist, bieten wir Ihnen nunmehr auch diesen Weg zur Durchführung Ihrer Scheidung online an. Dies gilt auch für solche Fälle, in denen Ihnen ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe zusteht.

Wir vertreten Sie bundesweit in Ihrem Scheidungsverfahren, egal ob "online" oder "klassisch", unstreitig oder streitig,  und werden dafür Sorge tragen, dass Ihr Wunsch nach einer zügigen und so kostengünstig wie möglichen Scheidung in Erfüllung geht. Wir versichern Ihnen, dass wir lediglich die gesetzlichen Kosten einer Scheidung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für Ihr Verfahren bei einer Beauftragung in Rechnung setzen  und keine zusätzlichen Gebühren durch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung treffen werden, so dass wir die Kosten des Verfahrens so günstig wie gesetzlich möglich für Sie halten.

 

Die Vorteile der Onlinescheidung auf einen Blick

  • Ø Zügige Einleitung des Scheidungsverfahrens ohne Anwaltstermin vor Ort in der Kanzlei
  • Ø Bequeme Kommunikation über Fernkommunikationsmittel
  • Ø Gesetzliche Mindestgebühren bei Durchführung der Scheidung ohne zusätzliche Vereinbarung einer Vergütungsvereinbarung
  • Ø Bundesweite Vertretung in Ihrem Scheidungsverfahren
  • Ø Onlinescheidung auch im Falle des Anspruches auf Verfahrenskostenhilfe
 

Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie auch auf unseren neuen Kanzleiseiten unter www.kanzlei-heidicker.de

Wir vertreten bundesweit