OLG Frankfurt: Unwirksamkeit einer Freistellungsvereinbarung zum Kindesunterhalt
BGB § 138
Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts ist unwirksam, wenn der den anderen Elternteil freistellende betreuende Elternteil nicht in der Lage ist, den eigenen Unterhalt und den Unterhalt des Kindes zu decken (BVerfG FamRZ 2001, 343 ) (amtlicher Leitsatz).
OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.3.2007 - 6 WF 28/07 BeckRS 2007 09848
RA Sagsöz, BOnn

30.08.20073099 Mal gelesen