Zum 01. Juli wird es nun doch eine turnusmäßige Anpassung der Regelbeträge der sog. Düsseldorfer Tabelle geben, nach denen sich der Kindesunterhalt bemisst, da das Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
Bei den Regelbeträgen nach der Regelbetrag-Verordnung handelt es sich um eine Rechen- und Orientierungsgröße für den Kindesunterhalt. Sie bilden die Grundlage für die unterhaltsrechtlichen Tabellenwerke der gerichtlichen Praxis, insbesondere für die "Düsseldorfer Tabelle".
Die Unterhaltsrechtsreform, die zum 01. Juli in Kraft treten sollte, sah einen neuen Mindestunterhalt vor, mit dem die Düsseldorfer Tabelle beginnen sollte, und wollte die ersten Einkommensgruppen entfallen lassen; der Kindesunterhalt hätte sich damit ein wenig verringert. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 28.02.2007 durch einen Beschluss, der am 23.05.2007 veröffentlicht worden war, entschieden, dass die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zum Betreuungsunterhalt von ehelichen und nichtehelichen Kindern verfassungswidrig ist (vgl. den hiesigen Artikel dazu).
Da auch die Unterhaltsrechtsreform eine solche unterschiedliche Behandlung vorsah - allerdings in abgeschwächter Form - muss nun nachgebessert werden: Der Bundestag hatte daher die für den 25. Mai 2007 geplante Verabschiedung des Gesetzes von der Tagesordnung genommen; nun prüft das Bundesjustizministerium, wie der Entwurf an die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht angepasst werden kann. Gegenwärtig ist noch offen, wann die abschließenden Beratungen stattfinden werden und das Gesetz in Kraft treten kann.
Für die Praxis bedeutet dies:
Bei Errichtung einer Jugendamtsurkunde oder eines anderen Unterhaltstitels sollte bereits jetzt auf die anstehenden Änderungen hingewiesen und vereinbart werden, den Unterhalt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Unterhaltsreform nach den neuen Beträgen zu zahlen. Nur so findet eine "automatische" Anpassung statt, so dass keine neuen Titel erstellt werden müssen oder sogar Kosten für ein gerichtliches Verfahren entstehen.