Im türkischen Scheidungsrecht gibt es die Möglichkeit der einverständlichen Scheidung. Es gilt die Vermutung, dass eine Ehe in ihrem Fundament zerrüttet ist, wenn die Eheleute über die Scheidung einig sind. Die einverständliche Scheidung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Die Ehe muss mindestens ein Jahr gedauert haben.
Die Ehepartner müssen den Scheidungsantrag zusammen stellen oder eine Partei muss dem Antrag der Gegenseite zustimmen.
Beide Parteien müssen vom Richter gehört werden/ persönliches erscheinen.
Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass beide Parteien ihre Meinungen frei gebildet haben. Die Parteien müssen zudem über die finanziellen Folgen der Scheidung (zB, Unterhalt) und über das Sorgerecht der Kinder einig sein. Die Vereinbarung muss hiernach noch vom Richter genehmigt werden.
RA Sagsöz, Bonn