DAS KLEINE SCHEIDUNGS-ABC

Familie und Ehescheidung
25.03.2011718 Mal gelesen
Ein Antrag auf Scheidung kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Daher braucht jedenfalls derjenige Ehegatte unbedingt einen Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt.

Der andere Ehegatte benötigt nur für den Fall einen Anwalt, dass er selbst auch Anträge an das Gericht stellen will, z.B. einen Antrag zum Unterhalt oder Zugewinn.

Läuft die Scheidung also einvernehmlich ab, benötigt der andere Ehegatte in der Regel keinen eigenen Anwalt, da er keine Anträge stellen muss. Selbst im Falle einer nicht einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte dann keinen Anwalt, wenn er keine eigenen Anträge stellen will.

Auch bei einer einverständlichen Ehescheidung ist jedoch für den anderen Ehegatten ein Anwalt erforderlich, wenn vor Gericht ein Vergleich über den sogenannten Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) geschlossen werden soll.

Ein Vergleich kann vor dem Familiengericht nur von Anwälten geschlossen werden. Hier wird der Bürger geschützt unrichtige oder übereilte Entscheidungen zu treffen, deren Tragweite er nicht sogleich überblicken kann.