Wurde über die Weihnachtstage noch spekuliert, Bundespräsident Köhler könne seine Zustimmung zum neuen Recht aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verweigern, wurde nun bekannt, dass Köhler "keine durchgreifenden Bedenken" gehabt habe und durch seine Unterschrift den Weg für die Reform frei gemacht hat. Hätte Köhler seine Unterschrift verweigert - was er bei anderer Gelegenheit bereits getan hat - hätte das neue Erbschaftsteuerrecht nicht in Kraft treten können, was zum Wegfall der Erbschaftsteuer geführt hätte. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss, in dem es das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt hatte, dem Gesetzgeber nur eine Schonfrist bis Ende 2008 für die verfassungskonforme Neuregelung gegeben. Das neue Recht sieht unter anderem eine Erhöhung der Freibeträge für nahe Angehörige und eine am Verkehrswert orientierte Bewertung für Immobilien und Betriebe vor. Erben von Grundeigentum und Unternehmen können aber erhebliche Vergühnstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie u.a. den geerbten Vermögenswert langfristig halten.
Aktuelle Infos zum Erbrecht und zum Erbschaftsteuerrecht.
ROSE & PARTNER LLP. - Rechtsanwälte . Steuerberater
Beratung für den Mittelstand
Hamburg - Berlin - Mailand