Durchweg positiv wird die Erhöhung der Freibeträge für Kinder auf 400.000 Euro und Ehegatten auf 500.000 Euro bewertet. So bleiben auch in Zukunft - trotz geänderter Bewertungsregeln - die meisten Erben von der Erbschaftsteuer verschont. Bei Unternehmen und größeren Familienvermögen besteht jedoch nach wie vor hoher Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Unternehmen wird zwar eine Steuerbefreiung in Aussicht gestellt. Diese ist jedoch geknüpft an lange Haltefristen mit strengen Auflagen hinsichtlich der Lohnsumme und dem Anteil des Verwaltungsvermögens. Kompliziert bleiben auch die Fragen der steuerlichen Bewertung von Betriebsvermögen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass das neue "vereinfachte" Bewertungsverfahren zu durchgehend gerechten Steuerwerten führt. Dies gilt auch und insbesondere für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Ob das neue Gesetz den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, ist sehr zweifelhaft. Sowohl die Bewertungsansätze als auch die Verschonungsregeln dürften daher schon bald wieder in Karlsruhe überprüft werden.
Die Finanzminister der Länder müssen sich jedenfalls vorerst keine Sorgen machen. Das Erbschaftsteueraufkommen steigt nach jüngsten Schätzungen - mit oder ohne Reform.
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