Testament

Erbschaft Testament
14.01.2016125 Mal gelesen
Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden sollte der Erblasser bereits zu Lebzeiten darüber nachdenken, wer sein Rechtsnachfolger werden soll. Dabei kann der Nachlass auf zweierlei Wegen vermacht werden, nämlich durch gesetzliche Erbfolge oder durch gewillkürte Erbfolge...

Erbstreitigkeiten lassen sich vermeiden - am besten zu Lebzeiten!

Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden sollte der Erblasser bereits zu Lebzeiten darüber nachdenken, wer sein Rechtsnachfolger werden soll. Dabei kann der Nachlass auf zweierlei Wegen vermacht werden, nämlich durch gesetzliche Erbfolge oder durch gewillkürte Erbfolge, insbesondere durch Testament oder Erbvertrag.

Bei der gesetzlichen Erbfolge ist zu beachten, dass diese zu streitanfälligen Erbengemeinschaften führen kann. Wer dagegen den Nachlass individuell durch Testament regeln will, sollte bedenken, dass nicht nur Formvorschriften zu beachten sind, sondern auch der Inhalt des Testaments eindeutig formuliert sein muss, damit nach dem Tode keine Auslegungsstreitigkeiten entstehen können. Um dies zu vermeiden, sollte bei der Formulierung des Testaments juristische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Auch die steuerliche Seite des Nachlasses ist zu berücksichtigen. Es bieten sich zum Beispiel häufig schon lebzeitige Übertragungen an den oder die künftigen Erben an, ohne dass damit ein spürbarer Vermögensverlust zu Lebzeiten beim Erblasser verbunden sein muss.

Mancher Erblasser verzichtet auf die Einholung juristischen Rats, weil er die damit verbundenen Kosten vermeiden will. Welche Vergütung für die Tätigkeit anfällt, lässt sich jedoch vorab in einem Erstgespräch klären. Es sollte zudem immer bedacht werden, dass durch den juristischen Rat oft erhebliche höhere Kosten von späteren Erbstreitigkeiten vermieden werden können, die aufgrund unklarer Formulierungen entstehen.

Rechtsanwalt Lücker steht nach telefonischer Kontaktaufnahme - oder per Mail - für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.