Erbschaftsteuer - Reform soll zum 1. Januar 2009 kommen

Erbschaft Testament
09.07.2008937 Mal gelesen
Die Erbschaftsteuerreform – ein Streitpunkt der Großen Koalition – scheint nun doch auf die Zielgerade einzubiegen.

Aus Regierungskreisen wurde bekannt, dass die Differenzen bei den verbliebenen umstrittenen Punkten ausgeräumt seien und nach der Landtagswahl in Bayern Ende September nur noch letzte Details zu klären seien. Die Reform könne dann zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Nachbesserungen am Gesetzeswert sollen vor allem Unternehmenserben und entfernten Verwandten zu Gute kommen:

Die Frist, in der ein Betrieb nach dem Erbfall vom Nachfolger weitergeführt werden muss, um 85% vom Betriebsvermögen von der Steuer zu befreien, soll "nur" 10 statt 15 Jahre betragen. Außerdem soll bei einem Verstoß gegen die Fortführungspflicht nicht die gesamte ursprüngliche Steuerschuld, sondern nur der Anteil für den Zeitraum des Verstoßes nachgezahlt werden. An der Bedingung, die Lohnsumme zu erhalten, soll nicht gerüttelt werden.

Verwandte, die nicht zum engsten Familienkreis zählen, z.B. Geschwister, Neffen und Nichten, sollen nicht wie im bisherigen Entwurf wie familienfremde Personen besteuert werden. Wie sich diese Nachbesserung mit dem Ziel des gleich bleibenden Steueraufkommens vereinbaren lässt, bleibt abzuwarten. Gegebenenfalls müssen Freibeträge und/oder Steuertarife anderer Personengruppen verschärft werden.

Einer Initiative, wonach die Erbschaftsteuer für Grundeigentum regional unterschiedlich und angepasst an das jeweilige Preisniveau für Immobilien anfallen soll, werden dagegen keine Chancen eingeräumt.

Die nun in Aussicht gestellte Einigung ist notwendig, damit die Erbschaftsteuer auch im nächsten Jahr noch erhoben werden kann. Dies war die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, welches die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus diesem Grund wurde in letzter Zeit immer wieder spekuliert, Teile der Regierung wollten ein Scheitern der Reform heraufbeschwören, um sich so der Erbschaftsteuer zu entledigen.

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