Unternehmertestament ungültig - Gerichte bestimmen Unternehmensnachfolge

Erbschaft Testament
14.01.2014527 Mal gelesen
Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt Main, Dr. Stefan Günther, teilt die Entscheidungen des OLG Bamberg, Az: 5 U 34/12, und des BGH, Az: IV ZR 195/13, mit

Testament und Unternehmensnachfolge durch Gericht auf den Kopf gestellt

Mit der Entscheidung vom 20.11.2013 hat der BGH, Az: IV ZR 195/13, die Entscheidung der Berufungsinstanz, des OLG Bamberg, Az: 5 U 34/12, vom 23.04.2013 bestätigt. Danach scheidet der zum Ersatznacherben bestimmte einzige Enkel des Unternehmeners aus der Erbfolge aus, da zuvor die ursprüngliche bedachte Nacherbin, die Tochter des Erblassers und zugleich Mutter des Ersatznacherben, die Erbschaft ausgeschlagen und den Pflichtteil verlangt hat.

Denn nach Auffassung der Berufungsinstanz des OLG Bamberg entspricht es nicht dem hypothetischen Willen eines Erblassers, dass der ausschlagende Stamm (hier: Mutter und Sohn) durch Erb- und Pflichtteil "doppelt " begünstigt werde. Anhaltspunkte für einen individuellen, abweichen Willen seien nicht festzustellen. Die Auslegungsregel des § 2069 BGB, der als "Wegfall" auch die "Ausschlagung" umfasst, sei deshalb einschränkend auszulegen bzw. komme bei der Geltendmachung des Pflichtteils "nicht zur Anwendung". Alleiniger Nacherbe ist nunmehr der familienfremde Stiefsohn des Erblassers, der das Unternehmen alleine weiter führt.

Der Bundesgerichtshof hat mit der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO) vom 20.11.2013 gegen die Entscheidung des OLG Bamberg eine über 50 Jahre alte Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 1960 (BGHZ 33, 60 ff.) bestätigt. Nähere Ausführung werden Sie in Kürze hier erhalten:

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