BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt der Abkömmlinge zu

Erbschaft Testament
09.07.2012602 Mal gelesen
Aktuelles Urteil des BGH

Mit Urteil vom 23.5.2012 zum Aktenzeichen IV ZR 250/11 hat der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB nicht voraussetzt, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand. Seine dem entgegenstehende frühere Rechtsprechung, die eine Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls als auch der Schenkung forderte - die so genannte Theorie der Doppelberechtigung - hat der Senat aufgegeben.
Als Begründung für den Rechtsprechungswandel nennt das Gericht den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, wie auch den Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts, nämlich die Sicherstellung der Mindestteilhabe naher Angehöriger am Vermögen Erblassers. Hierfür sei es unerheblich, ob der im Erbfall Pflichtteilsberechtigte schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt war oder nicht.
Die bisherige Auffassung führe demgegenüber zu einer mit Art. 3 des Grundgesetzes nicht zu vereinbarenden Ungleichbehandlung.