„Ewiges“ Widerrufsrecht für Verbraucher, weil DSL Bank jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete

„Ewiges“ Widerrufsrecht für Verbraucher, weil DSL Bank jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete
28.03.2016656 Mal gelesen
DSL Bank verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch heute Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

"Ewiges" Widerrufsrecht für Verbraucher, weil DSL Bank jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendete

Verbraucher, die Kreditnehmer der DSL Bank sind, haben möglicherweise ein sog. "ewiges" Widerrufsrecht. Denn die DSL Bank verwendete jahrelang, unter anderem von 2006 bis 2010, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Nach derzeit (noch) geltendem Recht beginnt aber keine Widerrufsfrist zu laufen, solange der Verbraucher als Kunde eines Darlehensvertrags nicht ordnungsgemäß, d.h. fehlerfrei, über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ein Widerruf ist dann noch nach Jahren möglich, daher auch "ewiges" Widerrufsrecht.

 

Kunden der DSL Bank können "Widerrufsjoker" nutzen, um erhebliche Beträge einzusparen

Kunden der DSL Bank können dieses "ewige" Widerrufsrecht heutzutage als richtigen "Widerrufsjoker" nutzen, um ganz erhebliche Beträge einzusparen. Das Widerrufsrecht gibt Darlehensnehmern der DSL Bank nämlich die Möglichkeit, ohne die Zahlung einer sog. "Vorfälligkeitsentschädigung" vorzeitig aus dem Kreditvertrag auszusteigen und diesen rückabzuwickeln. Angesichts der derzeit historisch niedrigen Zinsen kann es kaum einen günstigeren Zeitpunkt für eine Umschuldung geben. Wäre allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, würden die finanziellen Vorteile durch den niedrigeren Zinssatz von dieser gleichsam ausgeglichen oder völlig zunichtegemacht. Aus diesem Grund ist vom "Widerrufsjoker" die Rede.

 

Günstige Rechtsposition von Kunden der DSL Bank wegen Kabinettsbeschluss gefährdet

Diese extrem günstige Rechtsposition einiger Kunden der DSL Bank ist aber wegen eines zustimmenden Beschlusses des Kabinetts der Bundesregierung über einen Gesetzesentwurf akut gefährdet. Die Möglichkeit eines "ewigen" Widerrufsrechts soll nach diesem Entwurf für die Zukunft aus der Welt geschafft werden. Auch in Fällen fehlerhafter Verbraucherbelehrung soll dann sofort eine absolute - wenn auch verlängerte - Widerrufsfrist beginnen. Letztmalig am 21.6.2016 kann nach diesem Entwurf in Altfällen der Widerruf erklärt werden. Kunden der DSL Bank müssen daher schnell handeln, um noch in den Genuss der Vorteile des "Widerrufsjokers" zu kommen, denn das Gesetz dürfte den Deutschen Bundestag problemlos passieren.

 

Wegen vielfacher Abweichungen vom gesetzlichen Muster keinerlei Vertrauensschutz für DSL Bank

Eine ganz wesentliche Voraussetzung, um dem Kreditgeber, hier der DSL Bank, Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen vorhalten zu können, ist, dass diese vom Muster des Gesetzgebers für Widerrufsbelehrungen abweichen. Ansonsten genießt der Kreditgeber einen sog. "Vertrauensschutz". Die DSL Bank wich allerdings vielfach vom Muster ab. So ergänzte sie bspw. Zwischenüberschriften, die im Muster nicht vorgesehen waren ("Form des Widerrufs", "Beginn der Widerrufsfrist"), sprach teilweise vom "Widerspruch" statt "Widerruf" und ergänzte einen nicht vorgesehen "Hinweis" zum Widerrufsrecht bei mehreren Darlehensnehmern und zum vorzeitigen "Erlöschen des Widerrufsrechtes". Vertrauensschutz kann nach diesen erheblichen Abweichungen für die DSL Bank jedenfalls nicht bestehen.

 

Fristenfehler in Widerrufsbelehrungen der DSL Bank

Die Widerrufsbelehrungen der DSL Bank enthielten aber wohl auch beachtliche Fehler im Hinblick auf die verschiedenen Fristen. Extrem problematisch - wegen der potentiell abschreckenden Wirkung auf den Verbraucher - ist, dass die DSL Bank nicht erwähnte, dass auch sie im Falle eines Widerrufs etwaig erhaltene Zahlungen innerhalb einer gewissen Frist zu erstatten hat, eine solche Frist also nicht nur den Widerrufenden trifft. Auch der Umstand, dass die DSL Bank in ihren Widerrufsbelehrungen schrieb, die Widerrufsrist beginne "nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses", begründet wohl durch einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot eine Fehlerhaftigkeit der Belehrung. Denn eine genaue Bestimmung des Fristbeginns war für Kunden der DSL Bank dadurch in der Regel nicht möglich, weil der Zeitpunkt des Vertragsschlusses oft genug von weiteren Voraussetzungen abhängig war, die nicht im Einflussbereich der Kunden standen.

 

Überflüssige Informationen zu finanzierten Geschäften in Widerrufsbelehrungen der DSL Bank

Zu den eben genannten kommt wohl noch ein weiterer Fehler hinzu: Die DSL Bank informierte in ihren Widerrufsbelehrungen regelmäßig über die Besonderheiten beim Widerruf verbundener Geschäfte. Das war oftmals aber gar nicht nötig, weil verbundene Geschäfte die Ausnahme unter den Darlehensgeschäften darstellen. Wenn die DSL Bank in Fällen, in denen gerade kein verbundenes Geschäft vorlag, dennoch großflächig über die Besonderheiten informierte, verwirrte sie ihre Kunden dadurch möglicherweise ganz erheblich.

 

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

 
  • Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG 2006
  • AXA Bank AG 2003 bis 2006
  • Baden-Württemberg Bank (BW Bank) 2008
  • BHW Bausparkasse AG 2005 bis 2007
  • Commerzbank 2010
  • Degussa Bank GmbH 2006 bis 2010
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG 2007
  • DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG 2010
  • DKB 2006 bis 2007
  • Investitionsbank Schleswig-Holstein 2012

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