Schufa Holding AG löscht Negativeintrag nach Klage vor Landgericht

Löschung Negativeintrag nach Klage vor Landgericht
24.07.20201153 Mal gelesen
Löschung eines Eintrages bei der Schufa Holding AG nach zwei Klagen und Einschaltung der Datenschutzbehörde.

Manchmal ist man jahrelang in einem Themengebiet unterwegs und wird doch immer wieder überrascht. Eine solche Überraschung erlebte Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt in der Kanzlei AdvoAdvice bezüglich eines SCHUFA-Eintrages. Bereits seit vielen Jahren begleitet er Betroffene von negativen Einträgen bei Auskunfteien und hilft diesen, einen Anspruch auf Löschung durchzusetzen. 

Negativeintrag und Klärung mit der Barclays Bank

Bereits im März 2019 wandte sich eine betroffene Frau aus Süddeutschland an die AdvoAdvice Rechtsanwälte. Diese musste feststellen, dass die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch einen sog. Negativeintrag über sie bei der Schufa Holding AG eingemeldet hat. Der Eintrag belief sich auf 1.333,00 Euro. 

Von Beginn an wurde der Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch mitgeteilt, dass die Betroffene lediglich eine Mahnung erhalten und sich die Rückzahlung mit der Meldung an die Schufa Holding AG überschnitten habe.

Nachdem eine Löschung abgelehnt wurde, nahm Dr. Tintemann nochmals ausführlicher zu dem Vorgang Stellung und wies auf verschiedene Umstände (Rückbuchung eines Betrages, fehlender Zugang einer Mahnung, etc.) hin, um die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch zu einem Widerruf der Meldung zu bewegen. Die Schreiben wurden auch der Schufa Holding AG mit einer kurzen, einordnenden Stellungnahme zur Kenntnis übermittelt. Diese lehnte eine Löschung des Eintrages mit einer inhaltlichen Stellungnahme am 23.05.2019 ab und verwies für alles weitere an die Barclays Bank. 

Da auch die Barclays Bank einen Widerruf des Eintrages ablehnte, reichte die Kanzlei AdvoAdvice im Juni 2019 eine Klage gegen die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch vor dem Landgericht Hamburg ein. Im Dezember 2019 einigten sich die Parteien dann im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches, woraufhin die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch einen Löschantrag an die Schufa Holding AG richtete.

Keine Löschung, neue Klage, Datenschutzbehörde

Die Schufa Holding AG löschte den Negativeintrag in der Folge trotzdem nicht.

Im Februar wurde sie erneut durch die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte kontaktiert und zur Löschung des Eintrages aufgefordert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass man sich - wie gefordert - an den Vertragspartner gewandt habe und dieser seinerseits nunmehr einen Löschantrag gestellt hatte.

Daraufhin teilte die Schufa Holding AG mit, dass der Vertragspartner das Vorliegen der Meldevoraussetzungen bestätigt habe. Auf ein neuerliches Schreiben, dass dies wohl kaum mit der Stellung eines Löschantrages zusammen passe, erfolgte unter dem 20.02.2020 erneut eine Ablehnung der Löschung.

Bereits mit dem letzten Schreiben vom 19.02.2020 wandte sich Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann für die Betroffene an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Aufsichtsbehörde) und meldete den Vorgang auch dort. Da die Angelegenheit für die Betroffene immer dringender wurde, reichte die Kanzlei AdvoAdvice am 09.03.2020 zudem eine Klage gegen die Schufa Holding AG vor dem Landgericht München II ein.

Ende April teilte die Datenschutzbehörde mit, dass der Eintrag nunmehr durch die Schufa Holding AG gelöscht wurde. Dies wurde kurze Zeit später auch dem Landgericht München II angezeigt.

Einschätzung und Ausblick

Das gesamte Verfahren vor zwei Gerichten überraschte selbst Dr. Sven Tintemann als Experten in Fragen des Datenschutzes. Er resümiert: "Das Verfahren verdeutlicht, dass im Rahmen von Negativeinträgen bei Auskunfteien, wie der Schufa Holding AG, noch viele Fragen ungeklärt sind. Es ist für uns als Datenschützer nicht nachvollziehbar, wieso die Schufa Holding AG sich zunächst auf die Aussage ihrer Vertragspartner verlässt, für weitere Diskussionen an diese Vertragspartner verweist und dann, wenn die Vertragspartner einen Löschantrag einreichen, diesem zunächst nicht folgen. Dass vorliegend eine Löschung der Daten erst dann erfolgte, nachdem bereits eine Klage und ein entsprechender Antrag bei der Datenschutzbehörde eingereicht wurde, wirft weitere Fragen auf."

Der Rechtsstreit vor dem Landgericht München II ist allerdings noch nicht mit der Löschung des Negativeintrages erledigt. Die Klage wurde durch AdvoAdvice erweitert, mit dem Klageantrag, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen, dessen Höhe in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch 3.000 Euro zzgl. Zinsen betragen soll. Es wird sich zeigen, wie das Verfahren hier weitergeht. Jedenfalls ist es erfreulich, dass der Negativeintrag in der Zwischenzeit zur Löschung gebracht wurde. Das Urteil in Bezug auf die Frage nach einem Schadensersatzanspruch ist aber noch nicht gesprochen. Wir werden weiter berichten.