Weitere Abmahnungen des Vereins IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
12.03.2019156 Mal gelesen
Hier in der Kanzlei wurden weitere Abmahnungen des Vereins IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. zur Prüfung vorgelegt. Da die Abmahnungen unter verschiedenen Aspekten Fragen aufwerfen, sollten Sie sich beraten lassen.

 

Zu den weiteren hier vorliegenden Abmahnungen

In den weiteren hier vorliegenden Abmahnungen wird wieder zunächst ausgeführt, dass der Abmahner u. a. den Zweck verfolge, den Verbraucherschutz zu fördern.

Sodann wird - wie in den anderen hier vorliegenden Abmahnschreiben - gerügt, dass der Abgemahnte gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoße, da ein bereit gestelltes Kontaktformular nicht ausreichend verschlüsselt sei. 

 

Zu den Forderungen in den Abmahnungen

Die Abgemahnten sollen wie in den anderen hier vorliegenden Fällen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro vor.

Des Weiteren sollen die Abgemahnten wieder Kosten in Höhe von 285,60 Euro ersetzen.

 

Meine Einschätzung

Nach meiner Auffassung ist bereits fraglich, ob der Verein überhaupt Abmahnungen aussprechen darf. Unabhängig hiervon bestehen nach meiner Auffassung Anhaltspunkte dafür, dass es dem Verein mit seiner Abmahntätigkeit nicht vorrangig um datenschutzrechtliche Aspekte geht.

Die Erforderlichkeit der Verschlüsselung von Daten, die per Kontaktformular übermittelt werden, ist Gegenstand datenschutzrechtlicher Diskussionen. 

Und dann ist da noch die Fassung der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die nach meiner Meinung sehr einseitig zugunsten des abmahnenden Vereins formuliert ist.

 

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie Sie auch eine Abmahnung des Vereins IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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