Diesel-Fahrverbote: Über Staatsversagen und Staatshaftung

VW Abgasskandal Schadenersatz bei Diesel Fahrverboten
01.02.201995 Mal gelesen
01/03/2019. Bundesbehörden wissen seit Jahren, dass Grenzwerte überschritten werden – und dass Diesel die Hauptursache sind. Dennoch wurde nichts unternommen. Haftet der Staat für dieses Versäumnis?

Das Thema Stickstoffdioxid-Grenzwerte polarisiert derzeit wie kaum ein zweites; selbst unter Medizinern gibt es zwei Lager, die sich unversöhnlich gegenüberstehen: Die Einen halten den Wert  für weit überhöht, die Anderen verteidigen ihn vehement und warnen vor gesundheitlichen Gefahren, vor allem für ältere Mitbürger, Kleinkinder und Asthmatiker. 

Als Jurist kann ich das nicht beurteilen. Aber ich weiß: Der Stickstoffdioxid-Grenzwert in Höhe von 40 Mikro-Gramm pro Kubikmeter (µg/m³) steht in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, die auf der EU-Luftqualitätsrichtlinie basiert. Er ist damit geltendes Recht, und dieses Recht muss ein Rechtstaat durchsetzen. Sonst werden Gesetze zu Papiertigern.  

Doch genau das ist geschehen: Staatliche Behörden, allen voran Umweltbundes- und das Kraftfahrzeugbundesamt, wussten lange vor Dieselgate zweifelsfrei, dass der Grenzwert teils massiv überschritten wird - und dass Diesel-Fahrzeuge daran einen wesentlichen Anteil tragen. Dazu ein paar Fakten: 

  • Gemäß der Analysen des Umweltbundesamts kam es spätestens seit 2001 in mehreren deutschen Städten zu Überschreitungen des Grenzwerts.

 

  • Ebenfalls seit langem bekannt ist, dass DieselFahrzeuge für rund zwei Drittel der Stickstoffdioxid-Emissionen im innerstädtischen Straßenverkehr verantwortlich sind und

 

  • dass die Emissionen von Dieselfahrzeugen im Realbetrieb die Grenzwerte der EUROAbgasnomen, die für den Prüfstand gelten, deutlich überschreiten.

 

Schadensersatz vom Staat?

Trotz dieser Erkenntnisse hat die Politik nichts unternommen; der Staat ist also sehenden Auges in die Fahrverbote "hineingesteuert" - was Diesel-Fahrer nun ausbaden müssen. Viele unserer Mandanten stellen sich deshalb zu die Frage, ob das Versäumnis Staatshaftungsansprüche auslöst. 

Ich bin allerdings skeptisch, ob Gerichte Fahrverbote als "enteignende" oder "enteignungsgleiche" Eingriffe einstufen - zumindest, solange sie räumlich begrenzt bleiben. Auch eine "Amtshaftung" dürften schwer durchsetzbar sein, da wir es mit multikausalem Versagen zu tun haben und eine klare Verantwortung konkreter Personen oder einzelner Behörden schwer nachweisbar sein dürfte. 

Ich rate deshalb von entsprechenden Klagen ab. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass der Staat politisch in der Pflicht ist, fahrverbotsbedingten Nachteile zu kompensieren. Aber wie?

 

Informationen zum Diesel-Abgasskandal finden Sie hier

https://baum-reiter.de/vw-abgasskandal-rechtsanwalt/

 

Samthandschuhe für Automanager

Da eine rückwirkende Verschärfung der Haftungsregeln rechtsstaatlich fragwürdig wäre, bleiben Gespräche mit den Autokonzernen. Leider hat die Bundesregierung die Manager jedoch mit Samthandschuhen angepackt und ihnen deshalb nur Minimal-Zugeständnisse abgerungen. 

So kann bei den Umtauschprämien niemand nachvollziehen, inwieweit sie mit Rabatten verrechnet werden, die Verkäufer ohnehin gewährt hätten. Hinzu kommt: Betroffenen wird damit de facto der Neukauf eines Autos aufgedrängt. Das ist nicht nur rechtsstaatlich fragwürdig, sondern auch in höchstem Maße unsozial, weil sich viele auch mit Prämien kein neues Auto leisten können. 

Gerade sie schauen vorerst in die Röhre. Denn finanzielle Kompensationen von 3000 Euro wollen Autohersteller erst ab 2020/2021 zahlen, wenn zahlreiche Fahrverbote längst gelten. 

 

Was Konzerne verschweigen

Die Konzerne begründen die Verzögerung damit, dass Hardware-Nachrüstungen derzeit noch nicht in größerem Umfang möglich sind. Ich halte dieses Argument für vorgeschoben: Fakt ist, dass es für einen großen Anteil der Fahrzeugmodelle bereits Originalteile für eine Nachrüstung gibt, sie liegen quasi "im Regal". Dies verschweigen die Automanager.  

Dennoch lässt die Bundesregierung sie mit großzügigen Fristen und intransparenten Umtauschprämien davonkommen, statt auf schnelle Hardware-Nachrüstungen zu pochen. Meines Erachtens ist das ein unhaltbarer Zustand! 

Für die betroffenen Dieselfahrer ist der Kompromiss, der vor allem auf einen Neuwagenkauf abzielt, damit die Fortsetzung staatlichen Versagens. Rechtsstaat geht anders. 

 

(Dieser Beitrag basiert auf einem Vortrag, den ich in der vergangenen Woche auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar gehalten habe.)

 

 

Diesen und weitere Beiträge zu aktuellen Themen finden Sie auf meinem Blog "Digital Fairplay" unter

http://www.digital-fairplay.de

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