Wettbewerbsrecht: Besserer Schutz vor unseriösen Abmahnungen

Datenschutzrecht
07.09.201810 Mal gelesen
Die SPD möchte in Zukunft besonders kleinere Unternehmen besser vor unseriösen Abmahnungen bei kleineren Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht schützen. Der von dem Justizministerium um Katarina Barley (SPD) ausgearbeitete Gesetzesentwurf wird nun von der Bundesregierung geprüft.

Abmahnwahnsinn stoppen

Nicht selten nutzen Anwaltskanzleien die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht nur, um einen fairen Wettbewerb zu fördern, sondern nutzen diese auch aus, um massenhaft Abmahnungen wegen vergleichsweise geringen Regelverstößen an Unternehmen zu verschicken. Damit soll nach Vorstellung der SPD bald Schluss sein.

Mit der vorgestellten Gesetzesänderung soll besonders der finanzielle Anreiz für unseriöse Anmahnungen in Zukunft verringert werden. Das Gesetz sieht beispielsweise vor, bei kleineren Regelverstößen die Summe für eine Entschädigung auf 1000 Euro zu beschränken. Außerdem soll der Kreis der potentiellen Kläger allein auf Mitbewerber mit ähnlichen Angeboten oder Wirtschaftsverbände verkleinert werden. So soll insgesamt kein Anreiz mehr für massenhaft verschickte Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen geschaffen werden.

Was passiert nach der DS-GVO?

Experten aus der Wirtschaft sehen Unternehmen aber auch besonders durch die neue Datenschutz-Grundverordnung in Gefahr. Seit der Einführung sind viele Unternehmen noch mit der Umsetzung der neuen Vorschriften beschäftigt - eine gute Gelegenheit für viele Anwaltskanzleien, Verstöße gegen die DS-GVO abzumahnen.

Ob Datenschutzverstöße tatsächlich unter das Wettbewerbsrecht fallen, ist zwar derzeit noch umstritten. Gerichtsentscheidungen zu der neu eingeführten DS-GVO gibt es aber noch nicht. Damit ist auch die Abmahnpraxis in dieser Hinsicht noch offen. Erst die kommenden Entscheidungen werden wohl verdeutlichen, wie mit den Neuregelungen umzugehen ist. Auch, ob sich der Gesetzesentwurf der SPD durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

Im Bereich des Datenschutz- und Wettbewerbsrechtes werden wohl in Zukunft viele Neuerungen für mehr Klarheit sorgen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutzrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/abmahnung-datenschutz-dsgvo.html