Social Media – Verbraucherschutz

Rechtsanwalt Simon Kanz
14.03.201824 Mal gelesen
Ein großes Thema im Zusammenhang mit Social Media ist seit jeher der Verbraucher- und insb. der Datenschutz, welcher bisher eher unzureichend erfolgte. Aus diesem Grund wurden Regeln zum Verbraucherschutz auf Ebene der EU erlassen.

Ein großes Thema im Zusammenhang mit Social Media ist seit jeher der Verbraucher- und insb. der Datenschutz, welcher bisher eher unzureichend erfolgte. Aus diesem Grund wurden Regeln zum Verbraucherschutz auf Ebene der EU erlassen.

Diese beklagt nun jedoch weiterhin bei den sozialen Netzwerken Facebook und Twitter eine ungenügende Umsetzung. So werden laut der EU-Kommission Twitternutzer nicht ordnungsgemäß über die Änderungen von Nutzungsbestimmungen oder über die Möglichkeit der Kündigung, sollte der Nutzer mit den neuen Nutzungsbestimmungen nicht einverstanden sein, informiert.

Problematisch und weiterhin größtenteils ungeklärt sind Fragen bzgl. des Löschens von rechtswidrigen Kommentaren, von Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen, oder von Inhalten, ohne die Nutzer davon in Kenntnis zu setzen.

Strafen können jedoch nur von den Mitgliedsstaaten selbst und nicht von der EU verhängt werden, da dies in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fällt.

Doch kann sich auch der einzelne Nutzer dagegen "wehren"?

Eine Sammelklage des Österreichers Max Schrems gegen Facebook wegen des Verstoßes gegen verschiedene datenschutzrechtliche Bestimmungen wurde vom EuGH in seinem Urteil vom 25.01.2018 für unzulässig erklärt, da diese nur von Unternehmen erhoben werden können. Schrems dürfe lediglich als Verbraucher eine Einzelklage erheben.

Eine Änderung wird aber die Datenschutz-Grundverordnung, welche im Mai 2018 in Kraft treten wird, mit sich bringen. Diese sagt ausdrücklich, dass Vereine und Verbände die Rechte von Nutzern hinsichtlich Datenschutz gesammelt vertreten dürfen.