Widerrufsjoker bei Immobilienkrediten

Widerrufsjoker Sparkasse
19.02.201832 Mal gelesen
Wer träumt nicht von einem Häuschen im Grünen? Oft ist es unumgänglich die Immobilie mit einem Darlehn zu finanzieren. Im Gegensatz zu den neueren Darlehnsverträgen mit einem relativ geringen Zinsniveau haben ältere Verträge oft höhere Zinsen.

Die Widerrufbarkeit von Sparkassenverträgen

Wer träumt nicht von einem Häuschen im Grünen? Ein großer Garten und eine ruhige Wohnlage sind oft gewünschte Eigenschaften. Der Kauf einer Immobilie stellt für die Mehrzahl der Menschen jedoch eine enorme finanzielle Herausforderung dar. Oft ist es unumgänglich die Immobilie mit einem Darlehn zu finanzieren. Im Gegensatz zu den neueren Darlehnsverträgen mit einem relativ geringen Zinsniveau haben ältere Verträge oft höhere Zinsen. Damit sind altere Kredite deutlich teurer. Man ist jedoch nicht ewig an einen solchen Vertrag gebunden. Vielfach besteht die Möglichkeit sich auch nachträglich noch von teuren Darlehnsverträgen zu lösen.

Die Widerrufbarkeit

Insbesondere Darlehnsverträge der Sparkasse, die zur Finanzierung von Immobilien verwendet werden, bieten gute Möglichkeiten sich von diesen zu lösen. Die wichtige Widerrufsbelehrung, die Teil eines jeden Darlehnsvertrages ist, ist oftmals fehlerhaft. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist das Widerrufsrecht noch nicht erloschen. Das bedeutet, dass man sich von dem Vertrag lösen kann.

Die häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen

Die häufigsten Fehler in der Widerrufsbelehrung sind, die Nichtangabe gesetzlicher Pflichtangaben oder die Nichtangabe vertraglich vereinbarter Angaben. Insbesondere bei den Darlehnsverträgen der Sparkassen ist oftmals vertraglich vereinbart, dass eine Angabe derzuständigen Aufsichtsbehörde zu erfolgen hat. Diese Angabe fehlt jedoch häufig. Die Angabe findet sich weder im Darlehnsvertrag selber noch in den allgemeinen Darlehnsbedingungen.

Die Widerrufsfolgen

Fehlen wichtige Angaben und ist die Widerrufsbelehrung dadurch fehlerhaft steht dem Darlehnsnehmer ein Widerrufsrecht zu. Wird der Vertrag widerrufen, wird der gesamte Darlehnsbetrag rückabgewickelt. Das bedeutet, der Darlehnsnehmer erhält seine Raten zuzüglich der gezahlten Zinsen zurück. In einigen Fällen, kann darüber hinaus eine Verzinsung von 2,5% über Basiszins erfolgen. Das heißt, der Darlehnsnehmer erhält seine sämtlichen Zahlungen zurück und darüber hinaus noch weitere Zinsen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank fällt in der Regel nicht an.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Haben auch Sie einen Darlehnsvertrag mit der Sparkasse geschlossen?

Die Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und deren Erfolgsaussichten. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie info@wvr-law.de zu Verfügung.