Beamtenrecht: Eignung von Beamtenbewerbern
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Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.
Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegen-der Wahrscheinlichkeit vom Eintritt
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Beamte können sich bei festgestellter Teildienstfähigkeit darauf berufen, voll dienstunfähig zu sein
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Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat der Beschwerde einer Beamtin stattgegeben, die gegen die festgestellte Teildienstfähigkeit eingewandt hatte, sie sei voll dienstunfähig (OVG Berlin – Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2013 zum Az.: OVG 4 S 35.13). Das erstinstanzlich zuständige Verwaltungsgericht Berlin hatte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Feststellung der Teildienstfähigkeit abgelehnt.
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Beamtenbeförderung – Deutsche Telekom – Beförderungsaktion 2011 – Beurlaubte Beamte
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In die Beförderungsaktion 2011 werden auch beurlaubte Beamte einbezogen. Die DTAG gewährleistet aber nicht freiwillig, dass eine zwei-Wochen-Wartefrist vor Ernennung eingehalten wird, um Rechtsansprüche sichern zu können. Dies kann jedoch gerichtlich erzwungen werden.
Beamtenrecht: Zur Bedeutung der dienstlichen Beurteilung bei der Konkurrentenklage (Beschluss des VG Braunschweig vom 16.02.2009, 7 B 256/08
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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Beschluss vom 16.02.2009 (7 B 256/08) entschieden, dass ein unterlegener Bewerber um eine Stelle die Rechtswidrigkeit seiner eigenen dienstlichen Beurteilung auch im Rahmen des Bewerbungsverfahrensanspruches geltend machen kann.
In dem entschiedenen Fall konkurrierten mehrere Beamte um die Besetzung zweier Stellen der Besoldungsgruppe A 12 BBesO. Der Antragsteller war als Regierungsamtmann (A 11 BBesO) tätig.