Immobilienerwerb im Wege der Zwangsversteigerung

Bauverordnung Immobilien
02.03.20092280 Mal gelesen

Ein Immobilienerwerb aus gerichtlicher Zwangsversteigerung ist für den Kaufinteressenten von großem Vorteil, da derartige Objekte erfahrungsgemäß deutlich unter dem Verkehrswert erworben werden können. Überdies fällt keine Maklercourtage an und ein notarieller Kaufvertrag ist entbehrlich.

Die bei einer gerichtlichen Ersteigerung anfallenden Kosten sind zudem gut kakulierbar. Daher sind i.d.R. auch Banken bereit, den Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerung zu finanzieren. Die von den Gerichten im Rahmen des Versteigerungsverfahrens in Auftrag gegebenen Verkehrswertgutachten stellen den Interessenten umfangreiche Informationen und damít eine sehr gute Entscheidungsgrundlage für die Objekte zur Verfügung. Das Verkehrswertgutachten kann jeder Interessent beim zuständigen Gericht anfordern. Da eine Objektbesichtigung von dem Grundstückseigentümer verweigert werden kann, stellt das Verkehrswertgutachten für den Interessenten möglicherweise die alleinige Entscheidungsgrundlage dar.

Während des anschliessenden gerichtlichen Versteigerungstermins erhält das Höchstgebot den Zuschlag. Liegt das Höchstgebot allerdings unter 70% des Verkehrswertes aus dem Verkehrswertgutachten, kann der Zuschlag auf Antrag eines Gläubigers verweigert werden. Erreicht das Höchstgebot weniger als 50% des Verkehrswertes, so muß das Gericht von Amts wegen den Zuschlag verweigern. Es kommt dann nach einigen Monaten zu einem erneuten Versteigerungstermin, bei dem dann andere Wertgrenzen gelten. Aussserdem hat der Schuldner, als Eigentümer, und die Gläubiger die Möglichkeit, die Versteigerung durch unterschiedliche Rechtsbehelfe zu verschieben oder zu unterbinden.

Der Interessent erfährt erst mit Abschluss des Versteigerungstermins, ob er oder ein anderer Bieter den Zuschlag erhält. Darin liegt für den Interessenten zugleich der wesentliche Nachteil eines Immobilienerwerbs im Wege der Zwangsversteigerung.

Freihändiger Erwerb:

Will der Interessent die o.g. Nachteile aus einem Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerung umgehen, hat er auch die Möglicheit, die Immobilie vor dem Versteigerungstermin nach Einigung mit dem Grundstückseigentümer und den Gläubigern freihändig zu erwerben. Diese Verfahrensweise ist für den Interessenten der sicherste und schnellste Weg, seine Wunschimmobilie zu erwerben. Der Versteigerungstermin wird dann hinfällig. Kommt hingegen keine Einigung mit dem Eigentümer und den Gläubigern zustande, kann der Interessent weiterhin im Versteigerungstermin seine Chance suchen und das Objekt erwerben.

Eine Versteigerung oder ein freihändiger Erwerb kann aber auch sehr schnell für den Interessenten schwierig werden. Es empfiehlt sich daher für das Verfahren eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.