Brandaktuell: Die GmbH - Reform kommt!

Bauverordnung Immobilien
28.06.2008838 Mal gelesen

Der Deutsche Bundestag hat am 26.6.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

Das neue GmbH-Recht soll Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen geben, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen: Die Gründung von GmbHs soll leichter und schneller möglich sein. Gleichzeitig soll die GmbH fit für den internationalen Wettbewerb werden: Bestehende Nachteile sollen ausgeglichen werden, die Vorteile sollen bleiben. Es soll einen besseren Schutz der Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz geben. Die GmbH soll eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand werden.

Wenn die GmbH - Reform wie jetzt geplant Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.

Folgende große Linien bestimmen die Reform: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Die Gründung und das normale Leben einer GmbH werden erleichtert. Zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.

Das am 26.6.2008 beschlossene Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren.

Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden - bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben.

Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden. Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.

Quelle: Bundesministerium der Justiz
 

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Rechtsanwalt Matthias W. Kroll, LL.M.

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