Betrug mit „Schrottimmobilien“ – Mammutverfahren in Darmstadt geht zu Ende

Betrug mit „Schrottimmobilien“ – Mammutverfahren in Darmstadt geht zu Ende
07.05.2014403 Mal gelesen
Reihenweise werden hoffnungsvolle Kapital-Anleger mit vermeintlich renditeträchtigen Immobilien gelockt. Hintergrund ist, dass falsche Versprechungen den Tätern hohe Provisionen und Einkommen bringen.

Sechzig Verhandlungstage hat es gedauert, bis ein 51-jähriger Angeklagter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 18 Fällen mit sieben Jahren und neun Monaten zu einer der längsten Strafen für einen Betrug mit "Schrottimmobilien" verurteilt wurde. In dem seit August 2012 laufenden Mammutprozess waren betrügerische Verkäufe von Wohnungen in Wiesbaden, Offenbach sowie anderen Städten Gegenstand der zweifelhaften Projektverkäufe. Dieses Urteil reiht sich ein in weitere Urteile, die jetzt zunehmend vor verschiedenen deutschen Gerichten ergehen.

 

Wie konnte es dazu kommen?

Reihenweise werden hoffnungsvolle Kapital-Anleger mit vermeintlich renditeträchtigen Immobilien gelockt. Hintergrund ist, dass falsche Versprechungen den Tätern hohe Provisionen und Einkommen bringen. Meist sind über 20 % des gezahlten Kaufpreises für die Provision des Vertriebsmitarbeiters vorgesehen, der die Wohnungen von diversen Bauträgern an die Käufer vermittelt. Das führt auch dazu, dass die Provision von den Kapitalanlegern mitfinanziert wird.

Betroffene Immobilienopfer aus ganz Deutschland, die sich bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB melden, berichten von ihrem Schicksal,  dass durch die angeblich gut investierte Kapitalanlage in Immobilien nun die eigene Existenz und die gesamte Familie oftmals vor dem Ruin stehen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB meint: "Der Prozess in Darmstadt ist bereits der zweite große Prozess an diesem Gericht, nachdem dort bereits zuvor in einem weiteren Prozess Straftäter verurteilt worden sind."

"Die Geschehnisse zeigen, dass mittlerweile in ganz Deutschland auch bei Gerichten eine Sensibilität dafür herrscht, dass der Markt für Kapitalanlage-Immobilien von schwarzen Schafen durchtränkt ist", sagt Rechtsanwalt Klevenhagen.

Betroffenen Opfern von Steuersparimmobilien ist zu raten, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Immobilienrecht zu wenden, um die Chancen für ein rechtliches Vorgehen zu ergründen. Nicht immer sind sämtliche Beteiligten noch haftbar zu machen. Hier muss ggf. vorsichtig vorgegangen werden. Für eine Ersteinschätzung und fairen Rat stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de.

  

V.i.S.d.P.

Kim Oliver KlevenhagenRechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB unter 030-715 206 70