Geldwäscheverdacht im Zusammenhang mit Kryptowährung

Geldwäsche mit Kryptowährungen - Jetzt prüfen und Hilfe holen!
29.05.202198 Mal gelesen
Banken werten zunehmend legitime Geldflüsse, die auf Kryptowährungen, wie zum Beispiel dem Bitcoin basieren, als Geldwäscheversuche.

Immer mehr Menschen sehen die vielfältigen Vorteile des Bitcoins und anderer Kryptowährungen. Sie sind nicht nur für jeden zugänglich, sondern bieten auch einen digitalen Zahlungsverkehr ohne zentrale Verwaltungen. Des Weiteren ermöglichen sie eine sofortige Abwicklung, niedrige Gebühren und vornehmlich - Anonymität. Diese kann den Nutzern allerdings in bestimmten Fällen zum Verhängnis werden. Da immer mehr Kriminelle Kryptowährungen verwenden, um Geld zu waschen, liegt nicht selten auch gegen normale Nutzer von Kryptowährungen ein Geldwäscheverdacht vor. 

 

Gesetzliche Regelungen der Geldwäsche

Zunächst regelt der § 261 StGB den Strafbestand der Geldwäsche. Es geht hierbei um eine Straftat, bei der gegen den Täter in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. Diese Regelung verfolgt das Ziel, das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus organisierter Kriminalität und verwandten Kriminalitätsformen, wie zum Beispiel Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug oder Terrorismusfinanzierung in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu unterbinden. 

Überdies ergeben sich aus dem Geldwäschegesetz Dokumentations-, Melde- und Sorgfaltspflichten für bestimmte Personen und Unternehmern, damit die mutmaßlichen Täter besser verfolgt werden können. 

Immer mehr Menschen sehen die vielfältigen Vorteile des Bitcoins und anderer Kryptowährungen. Sie sind nicht nur für jeden zugänglich, sondern bieten auch einen digitalen Zahlungsverkehr ohne zentrale Verwaltungen. Des Weiteren ermöglichen sie eine sofortige Abwicklung, niedrige Gebühren und vornehmlich - Anonymität. Diese kann den Nutzern allerdings in bestimmten Fällen zum Verhängnis werden. Da immer mehr Kriminelle Kryptowährungen verwenden, um Geld zu waschen, liegt nicht selten auch gegen normale Nutzer von Kryptowährungen ein Geldwäscheverdacht vor. 

 

Gesetzliche Regelungen der Geldwäsche

Zunächst regelt der § 261 StGB den Strafbestand der Geldwäsche. Es geht hierbei um eine Straftat, bei der gegen den Täter in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden kann. Diese Regelung verfolgt das Ziel, das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus organisierter Kriminalität und verwandten Kriminalitätsformen, wie zum Beispiel Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug oder Terrorismusfinanzierung in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu unterbinden. 

Überdies ergeben sich aus dem Geldwäschegesetz Dokumentations-, Melde- und Sorgfaltspflichten für bestimmte Personen und Unternehmern, damit die mutmaßlichen Täter besser verfolgt werden können. 

 

Was sind Kryptowährungen und wieso ist die Geldwäsche dadurch vereinfacht worden?

Durch die sogenannte Blockchain-Technologie, auf der die Kryptowährungen beruhen, können Transaktionen auf pseudonymer Basis getätigt werden. Man rechnet also mit Geld, das eigentlich gar nicht existiert. Die soeben dargestellten gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die Blockchain-Technologie angemessen zu regulieren. Des Weiteren können Tumbler-Dienste dafür sorgen, dass die Herkunft der Kryptowährung verschleiert wird. All dies führt zur Erleichterung der Geldwäsche für Kriminelle.

 

Was kann man als rechtmäßiger Kryptowährung-Nutzer tun, um nicht der Geldwäsche beschuldigt zu werden?

Aufgrund der zunehmenden Anzahl an Geldwäsche-Fällen kommt es immer häufiger dazu, dass die Banken auch legitime auf Kryptowährungen beruhende Geldflüsse als Geldwäscheversuche werten. Versuchen Sie darauf zu achten, nur seriöse Plattformen, wie zum Beispiel Roboforex, Libertex, Etoro und BDSwiss zum Handeln mit solchen Währungen zu nutzen. Zudem sollte die Herkunft jeder Kryptowährung so genau wie möglich dokumentiert werden. Aufgrund der Anonymität im Bereich der Kryptowährung können die Banken nämlich nicht so leicht nachvollziehen, wo die großen Geldsummen herkommen und melden folglich den Geldwäscheverdacht. 

 

Brauchen Sie Hilfe bei einem Geldwäscheverdacht?

Stehen auch Sie unter einem Geldwäscheverdacht oder wurden der Geldwäsche beschuldigt, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

 

Quellen