So können Leasingfahrzeuge umsonst genutzt werden

Kündigung von Bausparverträgen
03.04.202116 Mal gelesen
Folglich ist es wichtig, Autokredit- und Leasingverträge von professionellen Fachanwälten prüfen zu lassen und den Rechtsweg gegen die Banken zu eröffnen.

Einst hat man Kreditverträge der deutschen Autobanken für sehr handfest und stichhaltig gehalten. Mit der Zeit kommt es jedoch immer häufiger vor, dass Autobanken, wie zum Beispiel die der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, es vernachlässigen, ihre Vertragspartner ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Eine besonders große Bedeutung hat dies für die ab Mitte des Jahres 2014 abgeschlossenen Verträge, da hier bei einer fehlerhaften Belehrung bezüglich des Verbraucherwiderrufsrechts die Möglichkeit besteht, sie ohne zeitliche Beschränkung rückabzuwickeln. Folglich ist es wichtig, Autokredit- und Leasingverträge von professionellen Fachanwälten prüfen zu lassen und den Rechtsweg gegen die Banken zu eröffnen.

Anwendungsbereich des Widerrufsrechts

Das Leasing als Form der Finanzierung von Fahrzeugen ist auch unter Privatpersonen sehr weit verbreitet. Es geht hierbei um einen Vertrag, der zwischen dem Verbraucher und einem Kreditinstitut, einer Autobank, einem Konzern oder einer Leasinggesellschaft geschlossen wird. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung berechtigt den Leasingnehmer dazu, den Vertrag, trotz Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist, zu widerrufen. Man spricht in dem Fall von dem sogenannten ewigen Widerrufsrecht. Der Widerruf muss, im Gegensatz zu einem Rücktritt, nicht begründet werden. Der Leasinggeber verletzt seine Pflicht, wenn er gesetzlich vorgeschriebene Fakten nicht angibt, sich bei bedeutsamen Informationen über den Widerspruch wider­spricht oder etwas falsch formuliert.

Juristen sind dazu in der Lage, solch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung problemlos zu erkennen. In Hinsicht auf das ewige Widerrufsrecht ist die Rechtsprechung zudem sehr verbraucherfreundlich. Daher ist die Rückabwicklung des Vertrags in den meisten Fällen erfolgreich.

Bei gewerblichen Leasingverträgen verhält sich das Ganze jedoch anders. Bei diesen wird der Widerruf den Leasingnehmern nur in wenigen Ausnahmefällen ermöglicht.

Vorteile des Widerrufs des Leasingvertrags

Der Verbraucher kann aus dem Widerruf eines Leasingvertrags gegebenenfalls profitieren. Für den Fall, dass der Verbraucher den Leasingvertrag mit Erfolg widerrufen hat, muss er das geleaste Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug bekommt er jedoch die Anzahlung sowie alle bisher geleisteten Leasingraten zurückerstattet. Manchmal führt der Widerruf sogar dazu, dass der Betroffene das Auto quasi umsonst genutzt hat, und zwar dann, wenn der Verbraucher die volle Erstattung erhält und keine Nachzahlungen für den Wert­verlust oder die zurückgelegten Kilo­meter begleichen muss.  

Vorgang des Widerrufs des Leasingvertrags

Obwohl im Internet genau beschrieben wird, wie man bei einem Widerruf vorgehen soll, ist es ratsam den Widerruf nicht selbstständig vorzunehmen und nach der Unterstützung eines Anwalts zu suchen. Dieser kann Ihnen in vielen Hinsichten zur Seite stehen.

Es sind oft nur Kleinigkeiten, wie die Schriftgröße oder die Formulierung der Belehrung, die bestimmen, ob der Widerruf zulässig ist. In so einem Fall können oft nur Juristen sicher einschätzen, ob diese für einen Widerruf ausreichen. Fordert der Betroffene den Widerruf ohne anwaltlichen Beistand, so kann es dazu kommen, dass der Leasinggeber selbst einen berechtigten Rückabwicklungsanspruch zurückweist. Außerdem hat die Gegenseite Ihnen die Kosten zu erstatten, wenn der Rechtsanwalt in der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts erfolgreich war.

Suchen Sie Hilfe beim Widerruf eines Leasingvertrags?

Auch Sie sollten im Falle eines Widerrufs des Leasingvertrags nicht zögern und die Expertise unserer qualifizierten Rechtsanwälte Herrn Kaufmann und Herrn Kranzkowski nutzen. Diese sind dazu in der Lage, zahlreiche Fehler der Widerspruchsbelehrung festzustellen und zusammen mit Ihnen die optimale Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.