Widerrufsjoker bei Sparkassen-Immobiliendarlehn

Widerrufsjoker
15.03.201883 Mal gelesen
Doch ältere Darlehn sind oft hoch verzinst, wodurch diese Darlehen letztlich relativ teuer werden. Das aktuelle Zinsniveau ist hingegen relativ gering, wodurch auch die Darlehen erheblich günstiger sind.

Mit dem Widerruf den teuren, alten Kredit loswerden

Die eigene Wohnimmobilie ist zumeist die größte wirtschaftliche Anschaffung im Leben eines Menschen. Die finanzielle Belastung ist oft hoch. In vielen Fällen wird der Immobilienerwerb mit einem Darlehn finanziert. Doch ältere Darlehn sind oft hoch verzinst, wodurch diese Darlehen letztlich relativ teuer werden. Das aktuelle Zinsniveau ist hingegen relativ gering, wodurch auch die Darlehen erheblich günstiger sind.  Da liegt der Gedanke nahe, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen Darlehnsvertrag, mit niedrigeren Zinsen, abzuschließen. Diese Möglichkeit ist zwar grundsätzlich gegeben. Im Falle der Vertragskündigung verlangt die Bank jedoch eine relativ hohe Vorfälligkeitsentschädigung. Damit zehrt sich die Zinsersparnis letztlich nahezu vollständig auf. Damit wird die Vertragskündigung in der Regel sehr unattraktiv. Es gibt jedoch eine Möglichkeit sich von älteren Darlehen auch ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen. Hier hilft der Widerrufsjoker weiter.

Widerrufsjoker

Der Widerrufsjoker ist eine Möglichkeit, sich auch noch nach Jahren von einem Darlehnsvertrag zu lösen. Diese Möglichkeit besteht immer dann, wenn die Widerrufsbelehrung in dem Darlehnsvertrag fehlerhaft ist.

Die Widerrufsbelehrung ist die Information für den Darlehensnehmer, wann und in welcher Form er den Darlehnsvertrag widerrufen kann. Das Widerrufsrecht soll den Darlehnsnehmer vor übereilten Entscheidungen schützen. Konkret, dem übereilten Abschluss eines Darlehnsvertrages wegen akuten Finanzengpässen.

Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen und beginnt in dem Moment, in dem der Darlehnsnehmer alle erforderlichen Unterlagen vollständig und richtig erhält. Ist die Widerrufsbelehrung folglich unrichtig oder unvollständig hat der Darlehensnehmer die Vertragsunterlagen nicht vollständig erhalten. Das bedeutet, das auch die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat. Zwar können die Banken die Vertragsunterlagen auch noch nachträglich vervollständigen, jedoch fehlt es hier oft an der vorgeschriebenen Form. Somit bleibt das Widerrufsrecht über Jahre bestehen. Daneben führen auch andere Fehler zur Widerrufbarkeit der Darlehnsverträge. Zu diesen Fehlern zählen insbesondere fehlende Pflichtangaben. Diese sind die korrekte Ratenanzahl, der effektive Jahreszins und der Nominalzins. Fehlen diese Angaben ist der Darlehnsvertrag angreifbar.

Darlehnsverträge der Sparkassen

Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden sind oft fehlerhaft. Die Sparkassen versprechen in der Widerrufsbelehrung, dem Darlehnsnehmer die zuständige Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Diese Information wird jedoch weder im Darlehnsvertrag selbst, noch in den Allgemeinen Darlehnsbedingungen genannt. Teilweise findet sich diese Information in dem Europäischen standardisierten Merkblatt. Das reicht jedoch nicht aus um den Darlehnsnehmer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu belehren.

Beispiel Widerrufsbelehrung:

"14 Widerrufsinformation

Widerrufsrecht

Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb 14 Tage ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrages, Angabe der der für die Sparkasse zuständige Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

Der Darlehnsnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehnsnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehnsnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehnsnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangabe kann der Darlehnsnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehnsnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:"

Ist die Widerrufsbelehrung, wie im Beispiel, fehlerhaft, kann der Darlehnsvertrag auch nach Jahren noch widerrufen werden.

Die Chance des Widerrufsjokers

Der Widerruf sorgt für die vollständige Rückabwicklung des Darlehnsvertrages. Der Darlehnsnehmer erhält sämtliche gezahlte Raten zurück. Daneben erhält er in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung, also eine Art Verzinsung, sämtlicher Zahlungen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei einem Widerruf, im Gegensatz zu einer Kündigung, nicht an. Der Widerruf eines Darlehns stellt sich somit als eine äußert lukrative Möglichkeit dar, sich von älteren und teuren Immobiliendarlehn zu lösen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.wvr-law.de

Darlehnsvertrag mit der Sparkasse geschlossen?

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie Ihren Darlehnsvertrag kostenlos und unverbindlich auf die Widerrufbarkeit überprüfen.  Im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Fall. Nehmen Sie Ihr gutes Recht war! Die Kreditexperten stehen Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie info@wvr-law.de zu Verfügung.