OWi: Fahrzeuge zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren aus dem Verkehr gezogen

Autounfall Verkehrsunfall
25.03.20102989 Mal gelesen
Messsysteme ProVida und ProVida Modular dürfen in Sachsen und Schleswig-Holstein nicht weiter eingesetzt werden.
Das Messsystem Provida ? eingesetzt als Police Pilot System oder als ProVida Modular 2000 ? stand bereits mehrfach in der Kritik. Im Jahr 2005 war beispielsweise bekannt geworden, dass in unzulässigerweise ein so genannter CAN-Bus in das Messsystem eingebaut worden war, was zu einer nicht bauartzugelassenen Veränderung führte.
Die zuständigen Eichämter weigerten sich sodann die Messgeräte zu eichen. Gleichwohl wurden verschiedene Messgeräte trotzdem und in rechtswidriger Art und Weise weiterbetrieben.
 
Erst im Jahr 2006 wurden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die "Umbauten" in die Bauartzulassung übernommen. Seitdem müssen die Eichscheine so genannte Wegstreckensignalkonverter (WSK 1 oder WSK 3) ausweisen.
 
Aus internen Kreisen wurde den Rechtsanwälten Stüwe & Kirchmann bekannt, dass in Sachsen Messfahrzeuge mit ministeriellem Erlass aus dem Verkehr genommen worden sind, weil am System Änderungen vorgenommen worden sind, die sich nicht mit der Bauartzulassung decken.
Beim Messbetrieb fiel auf, dass sich ? entgegen Anlage 18 zur Eichordnung ? bei Geschwindigkeiten von mehr als 3 km/h kein Geschwindigkeitswert bei der Anzeige ergab und dass bei Geschwindigkeiten von 0 km/h plötzlich nicht erklärbare Geschwindigkeiten auf der Anzeige des Messsystems auftauchten.
 
In Schleswig-Holstein wurden ProVida-Fahrzeuge aus dem Verkehr genommen, weil bauartwidrig so genannte "fliegende Kabel" mit Platinen verbunden worden sind.
Zwar beteuert man seitens der Behörden, dass dies keine Auswirkungen auf die Messungen habe, übersieht aber, dass es sich dabei selbst um eine ordnungswidrige Tat handelt und das dadurch die Eichfähigkeit gemäß § 13 Eichordnung entfällt.
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215
 
sind schwerpunktmäßig in Bußgeldsachen tätig. Wir arbeiten Hand in Hand mit unabhängigen und öffentliche bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Verkehrsmesswesen zusammen.
 
Wir raten Ihnen, Bußgeldverfahren grundsätzlich einer technischen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Nicht umsonst hat die FDP-Fraktion im Rahmen einer so genannten "kleinen Anfrage" im Bundestag zu klären versucht, ob die Behauptung von Verkehrssachverständigen, dass 80% der Geschwindigkeitsmessungen fehlerhaft sind. Den Verweis zu dieser Anfrage erhalten Sie hier:
 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/135/1613521.pdf