Praxis der Geschwindigkeitsmessung zur Zeit verfassungswidrig

Autounfall Verkehrsunfall
24.08.20092989 Mal gelesen
Die derzeitige Praxis der Geschwindigkeits- und Abstandsmessung ist in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland verfassungswidrig.
 
Gegen Bußgeldbescheide muss daher unter allen Umständen EINSPRUCH eingelegt werden.
 
Aber Achtung: Die rechtswidrige Verwaltungspraxis der Polizei- und Ordnungsbehörden führt nicht dazu, dass rechtswidrige Verfahren automatisch eingestellt werden, weil auch rechtswidrige Verwaltungsakte (Bußgeldbescheide) rechtskräftig werden können.
 
Im vorgerichtlichen Verfahren muss schnellstmöglich eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtswidrigkeit vom Betroffenen eingeholt werden. Der Verwertung der erhobenen Beweise muss qualifiziert widersprochen werden.
 
Sie werden mit einem Fahrverbot, Punkten oder Bußgeld bedroht?
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
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sind spezialisiert auf die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie auch vorher über die anfallenden Kosten.