Zügige Schadensregulierung beim Verkehrsunfall

Autounfall Verkehrsunfall
30.04.20092019 Mal gelesen
Mandant:         Privatperson
Gegenpartei:     Unfallgegner, gegnerische Haftpflichtversicherung
Sachverhalt:     Unser Mandant wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt. Das Gutachten ergab, dass das Fahrzeug unseres Mandanten einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Die Gegenseite machte geltend, dass unser Mandant zu schnell und ohne Licht gefahren sei. Diese Einwendungen haben wir nicht gelten lassen und argumentierten gegen sie.
Erfolg:              Innerhalb von drei Wochen haben wir für unseren Mandanten den Schaden reguliert. Für unseren Mandanten war der Unfall ein gutes Geschäft. Unser Mandant hat für sein nunmehr defektes Fahrzeug damals ca. EUR 7.000,- bezahlt. Nach der Schadensregulierung hatte unser Mandant ein ordentliches Plus. Er hat sich ein besseres Fahrzeug gekauft und hatte obendrauf noch etwas übrig.
Fazit:                Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, raten wir Ihnen sofort einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Fangen Sie erst gar nicht an, auf eigene Faust mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu streiten. In der Regel werden Sie keine Erfahrung im Umgang mit Versicherungen haben. Zudem wissen Sie auch nicht, welche Schäden Sie ersetzt bekommen.