Sie haben zunächst einmal das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Sie haben außerdem das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
Sie können selbst bestimmen, in welcher Fachwerkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Sollte Ihnen die Versicherung dagegen eine Werkstatt vorschreiben wollen, dann verweisen Sie auf uns. Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei zu entscheiden, was mit Ihrem beschädigten Fahrzeug geschieht, ob Sie es reparieren lassen wollen oder nicht.
Darüber hinaus stehen Ihnen Ansprüche auf Nutzungsausfall oder die Inanspruchnahme eines Mietwagens zu.
Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt, dann haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, außerdem auf den Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und den Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt.
Damit Sie schnell ? wenn Sie möchten sogar ohne Anwaltsbesuch ? und ohne lästigen Papierkrieg an Ihr Geld kommen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit unserer Online-Schadensmeldung:
Wir machen Ihre Ansprüche tagesaktuell geltend und sorgen für eine schnelle Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Werkstatt, damit Sie mit den Reparaturkosten nicht in Vorlage treten müssen.
Nach einem Verkehrsunfall sind die Beteiligten aufgebracht, manchmal auch verunsichert. Voreilige, übereilte Schuldeingeständnisse oder fehlerhafte Unfallberichte können Sie im Nachhinein teuer zu stehen kommen. Bewahren Sie daher einen kühlen Kopf und beachten Sie gleich am Unfallort ein paar grundlegende Regeln. Informationen finden sie in dem Merkblatt "Nach dem Verkehrsunfall? herausgegeben von der "Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte" im "Deutschen Anwalt Verein".
Ein Exemplar des Unfallberichtes sollten Sie vorsorglich stets im Handschuhfach bei sich führen.