Verkehrsunfall auf polnisch? Wypadek drogowy

Autounfall Verkehrsunfall
07.07.2016323 Mal gelesen
Verkehrsunfall eines Polen in Deutschland - Was ist für einen Polen bei einem Verkehrsunfall in Deutschland Wissenswertes zu beachten? Hinsichtlich der Schadensabwicklung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland ergeben sich einige Unterschiede zu der Schadensabwicklung in Polen.

Die Prozedur der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall in Deutschland ist den meisten Polen fremd. Man ist nach dem ersten Schock etwas ratlos und weiß nicht so richtig, an wen man sich wenden soll und welche Rechte einem in so einer Situation zustehen. Zu der meistens bestehenden Sprachbarriere kommt die Befürchtung hinzu, dass wenn man sich an einen Rechtsanwalt wendet, nun auch noch Kosten ausgelöst werden, auf denen man sitzen bleibt.

Hinsichtlich der Schadensabwicklung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland ergeben sich einige Unterschiede zu der Schadensabwicklung in Polen.

Rechtsanwalt wird bezahlt

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall kann man sich in Deutschland an einen selbst gewählten Rechtsanwalt wenden, der die Schadensabwicklung durchführt, und dessen Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Bei uns können Sie Ihre Schadensabwicklung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall auch in polnischer Sprache durchführen. Die Verfasserin wird Sie auf die Unterschiede bei der Schadensabwicklung in Vergleich zu Polen hinweisen.

Freie Wahl des Gutachters, der ebenfalls bezahlt wird

Als Geschädigter hat man in Deutschland z.B. die freie Wahl, an welchen Gutachter man sich wendet, damit er den Umfang des Unfallschadens feststellt. Übrigens werden die Kosten des Gutachters bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Wenn das Gutachten erstellt ist, können wir Ihnen anhand der dort festgestellten Werte empfehlen, welche Abrechnungsmodalität für Sie die beste ist. Gerade beim Totalschaden kann es für Polen überlegenswert sein, den Schaden auf Gutachtenbasis abzurechnen und das verunfallte Fahrzeug in Polen eventuell reparieren zu lassen und es weiter zu benutzen.

Abschleppkosten?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden für den Fall, dass das Unfallfahrzeug nicht mehr fahrfähig ist und abgeschleppt werden muss, auch die Abschleppkosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.

Was ist Nutzungsausfall?

Nach einem Verkehrsunfall wird in Deutschland anders als in Polen für die Zeit, in der man das verunfallte Fahrzeug nicht nutzen kann, ein so genannter Nutzungsausfall pro Tag der entgangenen Nutzung von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Die Höhe des Nutzungsausfalls hängt von der Marke und der Größe des Unfallfahrzeugs ab und wird im Gutachten beziffert.

Der Nutzungsausfall wird jedoch nicht automatisch bezahlt, sondern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird Ihnen sagen, was Sie zu tun haben, damit auch Sie den Nutzungsausfall von der gegnerischen Versicherung erhalten.

Hotelkosten?

Waren Sie auf der Durchreise in einen Verkehrsunfall verwickelt und können nun das Fahrzeug nicht mehr für die Rück-/Weiterreise benutzen? Nach Mitteilung der konkreten Umstände kann Ihnen ein Rechtsanwalt sagen, ob und wenn ja, für wie lange Ihnen eine Hotelunterbringung zusteht, deren Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu begleichen sind.

Schmerzensgeld?

Sind Sie oder ein oder mehrere Ihrer Beifahrer verletzt worden bei dem Verkehrsunfall? Sprechen Sie Ihren Rechtsanwalt darauf an, denn dann werden nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch ein Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung bezahlt, und zwar für jeden Fahrzeuginsassen, der verletzt ist. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann der Rechtsanwalt für Sie anhand ärztlicher Atteste und Berichte ermitteln.

Nach alldem dürfte ersichtlich sein, dass auch für einen Polen der Weg zum Anwalt nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Deutschland notwendig ist, damit seine Rechte auch hier in Deutschland gewahrt werden. Die oft vorhandene Sprachbarriere sollte hierbei kein Hindernis sein, denn auch in Deutschland gibt es polnisch sprechende Rechtsanwälte, die Ihnen bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls behilflich sein können.

Wir wickeln für Sie gerne sowohl regional als auch überregional Verkehrsunfälle ab.

 

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