Erste Einigung zwischen VW und US-Behörden in Abgasaffäre

Erste Einigung zwischen VW und US-Behörden in Abgasaffäre
21.04.2016222 Mal gelesen
Verbrauchern und Aktionären stehen in der Abgasaffäre verschiedene Ansprüche zu. Werdermann | von Rüden bietet Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung Ihrer Möglichkeiten!

Erste Einigung zwischen VW und US-Behörden in Abgasaffäre

Der Volkswagenkonzern hat in den Vereinigten Staaten einen ersten Schritt zur Bewältigung der Abgasaffäre getan. Am heutigen Donnerstag legten die Parteien dem zuständigen kalifornischen Richter einen Kompromiss über einzelne Punkte vor, die im Vorfeld - kurz bevor ein gestelltes Ultimatum verstrichen war - ausgehandelt wurden. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, beinhaltet der Kompromiss das Angebot des VW-Konzerns, den rund 580.000 betroffenen Käufern die Wahl zu lassen, ob diese ihre Fahrzeuge reparieren, umtauschen oder zurückgeben möchten. Der SPIEGEL hingegen berichtet, VW biete jeden Kunden eine Entschädigung und die Option einer Umrüstung. Obwohl beide Varianten VW Beträge in Milliardenhöhe kosten würden, ist Erleichterung zu spüren: der Konzern wendet durch den Kompromiss in der Abgasaffäre eine erste große Verurteilung ab. Nach wie vor sieht VW jedoch vielen Sammelklagen von getäuschten PKW Käufern und Aktionären, sowie weiteren Behörden entgegen.

 

Einigung in der Abgasaffäre bewirkt Aufschwung der VW Aktie

Mit der Verkündung der Einigung in den USA stieg der Wert der VW Aktie heute erneut an, nachdem in dieser Woche schon ein beachtlicher Anstieg zu verzeichnen war. Das mag für Aktionäre ein erstes Durchatmen bedeuten, im Januar war der Aktienkurs von VW auf einem historischen Tief angelangt. Dennoch wird der rasante Anstieg von der Börsenaufsicht argwöhnisch gesehen, eine Prüfung, ob Insider-Handel vorliegt, steht an. Der Verdacht konnte jedoch noch nicht bestätigt werden.

 

Zivilklagen stehen aus - Lösung für Europa noch nicht gefunden

Was auch der Deal mit den US-Behörden beinhalten mag, eine Lösung für die rund 8.5 Millionen betroffenen Käufer in Europa ist nicht gefunden und fraglich ist, ob die US-Lösung auf den europäischen Markt übertragen werden kann. Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbandes fordert mit klaren Worten auch eine Entschädigung für deutsche Verbraucher, die ebenfalls eine "unkomplizierte Lösung" erwarteten, wie der SPIEGEL berichtet. Das Finden einer adäquaten Lösung dürfte VW auch auf dem europäischen Markt noch länger beschäftigen. Die Zahl von Schadensersatzklagen getäuschter Verbraucher und Aktionäre steigt, die Rückrufaktion des Konzerns stockt.

 

Verbrauchern und Aktionären steht Rechtsweg offen

Im Oktober vergangenen Jahres war durch US-Behörden ans Licht gekommen, dass Volkswagen in einigen Modellen eine manipulative Motoren-Software verwendete, die die Abgaswerte verfälschte. Der tatsächliche Schadstoffausstoß der betroffenen Fahrzeuge war wesentlich höher als die vom Konzern, beziehungsweise durch die Manipulations-Software angegebenen Werte. VW versuchte dadurch, Auflagen gerecht zu werden und die Modelle umweltfreundlicher erscheinen zu lassen und bot Käufern steuerliche Vorteile. Dadurch, dass die PKW-Käufer über die Beschaffenheit der Fahrzeuge getäuscht wurden, stehen diesen verschiedene Rechte und Ansprüche zu. Die manipulierten PKW weisen nach deutschem Kaufrecht einen Mangel (§439 BGB) auf. Daran angeknüpft sind gegebenenfalls auch Ansprüche auf Schadensersatz. Doch nicht nur PKW-Käufer, sondern auch Aktionäre können Forderungen geltend machen.

 

Mit Kanzlei Werdermann | von Rüden Ansprüche gegen VW in der Abgasaffäre erfolgreich durchsetzen!

Beschwichtigend versucht die Rechtsabteilung des VW-Konzerns, Verbrauchern Angebote zu bereiten und Verzichtserklärungen einzuholen. Keineswegs sollte man sich mit einer einfachen Behebung des Mangels zufrieden geben. Wie das Beispiel in den USA zeigt, können auch deutsche Verbraucher in naher Zukunft mit unkomplizierteren und gerechteren Lösungen rechnen. Nichtsdestotrotz ist es unumgänglich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, um das Maximum an Möglichkeiten in der Abgasaffäre auszuschöpfen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden ist mit ihrem Team hochqualifizierter Anwälte im Bereich des Verbraucherschutzes sehr erfahren und blickt auf eine außergewöhnlich hohe Erfolgsquote. Eine Erstberatung für getäuschte VW-Kunden und Aktionäre ist bei Werdermann | von Rüden kostenlos.

 

Weitere Informationen unter: https://vw-abgas-schaden.de

 

Rund um die Abgasaffäre:

   
  • VW setzt Krisenmanager in Abgasaffäre ein