Neues Punktesystem: Drängler spielen mit ihrem Führerschein

Neues Punktesystem: Drängler spielen mit ihrem Führerschein
02.04.2014375 Mal gelesen
Notorische Drängler spielen nach dem neuen Punktesystem, das am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, mit ihrem Führerschein. Denn Abstandsverstöße werden dann verhältnismäßig strenger bestraft – und die Fahrerlaubnis wird nach der Reform schon bei acht Punkten entzogen.

Für viele Autofahrer stellen die Drängler auf der Autobahn ein großes Ärgernis da. Der nachfolgende Wagen taucht im Rückspiegel auf, hält den Sicherheitsanstand nicht ein und betätigt im Extremfall auch noch die Lichthupe. Dieses Verhalten wird auch schon bislang bestraft. Wer bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h den Mindestanstand unterschreitet, muss mit einer Geldbuße, dem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis und bis zu vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Je nachdem wie dicht der Drängler aufgefahren ist, werden die Punkte verhängt. Bei einem Abstand von 15 Metern wurden drei Punkte fällig, bei zehn Metern und weniger schon vier Punkte. Nach der Reform des Punktesystems werden diese Abstandsverstöße jeweils mit zwei Punkten bestraft. Bedeutet: Wer vier Mal zu dicht auffährt, riskiert seinen Führerschein.

"Heftiger wird es sogar, wenn der Mindestabstand noch 30 Meter beträgt. Dann ist sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen Punktesystem ein Punkt fällig. Nur, dass der Punkt nach der Reform eben viel schwerer ins Gewicht fällt", erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

In solchen Fällen sei es ratsam, ein laufendes Bußgeldverfahren zu beschleunigen, so dass schnell Rechtskraft eintritt und der Punkteeintrag noch vor dem 1. Mai 2014 erfolgt. "In anderen Fällen kann es genau umgekehrt sein. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden", so Fenderl.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Rechtsanwalt Günter Fenderl

Karlstraße 19

63739 Aschaffenburg

 

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