Erwerbsminderung nach einem Verkehrsunfall

Erwerbsminderung nach einem Verkehrsunfall
25.01.2013391 Mal gelesen
Leider bleibt es bei einem Verkehrsunfall nicht immer beim Blechschaden. Treten Verletzungen mit Langzeitschäden auf, geht es auch um die finanzielle Existenz des Betroffenen, da er seinen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kann und ggfs. Erwerbsminderungen hinnehmen muss.

 "Das muss auf dem Wege des Schadensersatzes ausgeglichen werden.", sagt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

Auch der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt sich mit der Frage der Erwerbsminderung nach einem Verkehrsunfall und dem Schadensersatz beim Fremdverschulden.

Die Erwerbsminderung lässt sich bei einem berufstätigen Menschen noch relativ leicht festlegen und damit auch die Höhe des Schadensersatzes, der ihm zusteht. "Problematischer wird es insbesondere bei Unfallopfern, die noch  nicht im Berufsleben stehen und noch gar kein festes  Einkommen haben.", so Rechtsanwalt Fritzsch.  "Dann müssen andere Kriterien herangezogen werden, um die Erwerbsminderung tatsächlich zu ermitteln." so der Jurist.  Betroffene sollten in solchen Fällen auf jeden Fall die Hilfe eines versierten Anwalts in Anspruch nehmen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag versucht, die Erwerbsschadensermittlung in solchen Fällen zu optimieren.

Rechtlichen Rat, was nach einem Unfall zu tun ist und wie sich Ansprüche durchsetzen lassen, finden Verkehrsteilnehmer hier: www.blitzerblog.de

 

Kanzlei LF legal Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte

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