Arzthaftungsrecht und Medizinrecht: Prozesserfolg nach Behandlungsfehler vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Arzthaftung Behandlungsfehler
23.11.201722 Mal gelesen
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht:

Oberlandesgericht Frankfurt/M. vom 20.11.2017 Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: X-Beinstellung nach Oberschenkelfraktur, OLG Frankfurt/M., Az.: 8 U 179/15

 

Chronologie:
Die Klägerin erlitt in 2011 einen Sturz von einem Bürostuhl und zog sich dabei eine Oberschenkelfraktur zu, die noch am selben Tag in der Klinik der Beklagten operativ versorgt wurde. In der Folge entstand eine X-Beinstellung, es war eine Revisionsoperation erforderlich. Die Klägerin litt weiter unter Bewegungseinschränkungen.

Verfahren:
Mit dem Vorfall war zunächst das Landgericht Frankfurt/M. involviert gewesen und hatte die Beklagte zu einem Schmerzensgeld von 6.000,- Euro verurteilt (Az.: 2-04 O 347/13). Gegen die Höhe der zugesprochenen Ansprüche richtet sich die Berufung der Klägerin. Im Ergebnis schlug der OLG-Senat den Parteien eine vergleichsweise Klärung der Angelegenheit mit einer Pauschalsumme von 12.000,- Euro vor. Hierüber wurde ein Widerrufsvergleich abgeschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vorliegende Fall macht deutlich, dass nicht nur klageabweisende Urteile der ersten Instanz mittels eines Berufungsverfahrens hinterfragt werden können, sondern auch klagezusprechende Entscheidungen, wenn ein Kläger der Ansicht ist, die zugesprochenen Beträge der ersten Instanz seien untersetzt, so wie hier. Die erzielte Summe kommt schon derjenigen nahe, die die Klägerin in Deutschland für einen derartigen Schaden erzielen kann, da nicht sämtliche Folgeschäden auf den Behandlungsfehler beweisbar zurückzuführen sind, stellt RA Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

 

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel "Fachanwalt für Medizinrecht" tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.