TWB Prevent – Arbeitsgericht Hagen erklärt Kündigungen für unwirksam

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18.07.201960 Mal gelesen
Grund zur Freude haben drei Mitarbeiter des Automobilzulieferers Prevent TWB aus Hagen. Sie hatten zwar Anfang des Jahres die Kündigung erhalten, doch das Arbeitsgericht Hagen hat jetzt entschieden, dass die Kündigungen unwirksam sind.

Damit eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, muss zuvor auch der Betriebsrat ordentlich angehört werden. "Das war hier nach unserer Überzeugung und auch nach der Auffassung des Arbeitsgerichts Hagen nicht der Fall. Die Anhörung des Betriebsrats war fehlerhaft und die Kündigungen deshalb unwirksam", erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen, der für seine Mandanten Kündigungsschutzklage erhoben hatte. Letztlich sei TWB bei den Kündigungen ein erheblicher formaler Fehler unterlaufen. "Das gilt sicher nicht nur für diese drei Fälle, sondern auch für die anderen Kündigungen", so Rechtsanwalt Buerger, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Dass das Arbeitsgericht Hagen die Kündigungen für unwirksam erklärt hat, ist für den Automobilzulieferer daher eine empfindliche Niederlage. Denn rund 300 Mitarbeiter des Unternehmens sollen gehen. "Nach der aktuellen Entscheidung des Gerichts haben Kündigungsschutzklagen gute Erfolgsaussichten", so Rechtsanwalt Buerger.

Gescheiterte Vertragsgespräche zwischen VW und TWB waren der Auslöser für die Entlassungen. Doch nicht nur die Kündigungen als solche, sondern auch die Art und Weise sorgten für viel Kritik. Für die Arbeitnehmer soll es für lediglich zehn Monate eine Transfergesellschaft geben, Abfindungen sind gar nicht geplant.

Sollte TWB doch noch Abfindungen oder Aufhebungsverträge anbieten, müssen die betroffenen Arbeitnehmer wachsam sein und sollten die Angebote genau prüfen. "Besonders muss geprüft werden, ob der Anspruch auf Arbeitslosengeld dadurch gefährdet ist. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer an seiner Kündigung mitwirkt. Dann kann das Arbeitslosengeld vorübergehend gesperrt werden", erklärt Rechtsanwalt Buerger.

Wie die Urteile zeigen lohnt es sich, Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Urteile sind zwar erst ein Etappensieg, da TWB Berufung eingelegen wird. Rechtsanwalt Buerger ist jedoch zuversichtlich, dass auch das Landesarbeitsgericht Hamm die Kündigungen für unwirksam erklärt.

 

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