FUNKE Media Sales NRW GmbH - Mitarbeiter bangen um ihren Job

Sparda-Bank-Kunde erhält Vorfälligkeitsentgelt zurück
03.06.201954 Mal gelesen
Knapp 130 Mitarbeiter der FUNKE Media Sales NRW GmbH bangen um ihren Job. Einige haben schon ihre Kündigung erhalten.

Hintergrund ist die sog. "Harmonisierungsstrategie" der FUNKE MEDIENGRUPPE in deren Zuge Teilbereiche der Vermarktung zentralisiert werden sollen. Damit entfielen diese Tätigkeiten bei der FUNKE Media Sales NRW GmbH, so der Interessenausgleich, verhandelt mit dem Betriebsrat. Zielsetzung sei es, gruppenweit einheitliche Standards für die Marktbearbeitung im Bereich der Vermarktung aller Verlage der FUNKE MEDIENGRUPPE festzulegen. Das könnte knapp 130 Mitarbeitern den Job kosten. Der Betriebsrat sei mit der unternehmerischen Entscheidung zur Reduzierung von Mitarbeiten zwar nicht einverstanden, sähe aber keine rechtlichen Möglichkeiten diese zu verhindern.

Leidtragende sind die Arbeitnehmer, da die Maßnahme zu weniger Beschäftigungsbedarf führen soll. Die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung soll zum 01. Juli 2019 erfolgen.

Zukünftig möchte die FUNKE Media Sales NRW GmbH ihren Betrieb mit 180 Mitarbeitern führen.  Geschlossen würden folgende Verkaufsbüros: Kleve/Emmerich, Moers, Dinslaken, Mülheim, Düsseldorf, Langenfeld, Herne, Hattingen, Schwelm, Velbert, Recklinghausen/Herten, Olpe, Meschede, Kamen/Unna, Iserlohn und Menden. im Rahmen der Restrukturierung und insbesondere der Schließung eines Großteils der Verkaufsbüros käme es teilweise zu Versetzungen von Mitarbeitern. 81 Mitarbeiter sollen auf andere Arbeitsorte versetzt werden und/oder eine geänderte Tätigkeit übernehmen.

Für die Mitarbeiter, die ihre Kündigung erhalten haben, geht es nun zunächst darum zu prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist und ob es Sinn macht, Kündigungsschutzklage zu erheben. Zudem sollten auch alle möglichen Angebote des Arbeitgebers kritisch unter die Lupe genommen werden. Sollten Abfindungen oder Aufhebungsverträge angeboten werden, müssen die Arbeitnehmer aufpassen, dass sie ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld dadurch nicht gefährden. "Wirkt ein Arbeitnehmer an seiner Kündigung mit, kann die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld vorübergehend sperren", erklärt Rechtsanwalt Buerger.

Für die betroffenen Mitarbeiter geht es nun darum, ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Mehr Informationen zum Arbeitsrecht unter https://www.anwalt4you.net/arbeitsrecht-hagen