Ihre Rechte als Arbeitnehmer — Die Top 8 der Rechte, die Sie kennen sollten!

30.04.2017391 Mal gelesen
Ihre Rechte im Job, viele kennen sich nur halb so gut im Arbeitsrecht aus, wie Sie sollten. Wir haben daher die 8 wichtigsten Rechte für Arbeitnehmer für Sie zusammengestellt. Ob Grundlegendes zum Arbeitsvertrag, Krankmeldung oder Kündigung. Wir geben einen juristischen Einblick.

Die wichtigsten Fakten zu Überstunden & Arbeitszeit

 

  • Die gesetzliche Arbeitszeit umfasst am Tag nicht mehr als 8 Stunden, in der Woche nicht mehr als 48 Stunden. Übrigens gehören Umkleide- und Wegzeiten sowie Pausen nicht zur Arbeitszeit. Abhängig von der Auftragslage im Betrieb sind aber auch bis zu 10 Arbeitsstunden am Tag zulässig. 

 

  • Überstunden können im "Notfall" angeordnet vom Chef werden, sind aber grundsätzlich nur dann leisten, wenn der Arbeitsvertrag sie vorsieht und die gesetzliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird. 

 

Ein juristischer Überblick zum Arbeitsvertrag

 

  • Ein Arbeitsvertrag ist auch mündlich wirksam. Innerhalb eines Monats können Arbeitnehmer allerdings eine schriftliche Zusammenfassung aller Arbeitsbedingungen und Vereinbarungen einfordern. Arbeitsverträge können zudem auch befristet sein, bspw. beim Vertretungstätigkeiten oder Probeanstellungen. Bei einer Neuanstellung in einem Unternehmen, können Arbeitsverträge nur zweimal befristet werden. 

 

  • Arbeitsvertraglich sind im Hinblick auf das Lohnentgelt 3 Dinge festzulegen:
  1. Der Arbeitsvertrag muss das monatliche Bruttogehalt ausweisen. 
  2. Spesen, Sonderzahlungen wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Betriebsrenten sind zu fixieren.
  3. Wann der Lohn ausgezahlt wird, ist ebenfalls Inhalt eines Arbeitsvertrags. Ferner sind auch Gehaltserhöhungen im Arbeitsvertrag festzulegen, sofern das Arbeitsverhältnis außertariflich ist.

 

Rechte rund um die Krankmeldung

 

  • Können Sie nicht zu Arbeit kommen, sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet den Arbeitgeber per Mail, per SMS, Fax oder Anruf darüber zu informieren. Dies sollte vor oder zur eigentlichen Arbeitszeit passieren. Nach dem dritten Tag der Krankheit ist ein schriftlichen Attest oder ein Krankenschein vorzulegen. Übrigens zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit 6 Wochen weiter Gehalt (bei min. vierwöchiger Anstellung), danach übernimmt die Krankenkasse 70% des Bruttogehalts. 

 

Das Wichtigste zu Ihre Rechten bei der Kündigung 

 

  • Gekündigt werden kann man in der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen (u.U. auch weniger) und ohne die Nennung von Kündigungsgründen. Andernfalls sind fristlose Kündigungen nur im Falle von bspw. Diebstählen oder Betrug möglich. 

 

  • Normale Kündigungsfristen betragen etwa 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Entscheidend bei geltenden Kündigungsfristen ist die Betriebszugehörigkeit. Hier können max. bis zu 7 Monate Kündigungsfrist bestehen (bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren). 

 

  • Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie Ruhe bewahren und unter keinen Umständen Änderungen und Ausgleichen einfach so zustimmen. Lassen Sie Ihre Kündigung unbedingt von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Nach Eingang des Kündigungsschreibens gilt eine dreiwöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht.
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