BMAS: Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert

Arbeit Betrieb
30.05.2009981 Mal gelesen


Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll von 18 auf 24 Monate verlängert werden. Arbeitgebern sollen darüber hinaus nach sechs Monaten Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit (BA) komplett erstattet werden. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Anschluss an ein Treffen mit Spitzenvertretern des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeberverbände mit. Ziel der Maßnahmen ist es, Entlassungen während der derzeitigen Krise zu vermeiden.
Das ist im Einzelnen geplant:
. Verlängerung des Kurzarbeitergelds: Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld soll von 18 auf 24 Monate verlängert werden.
. Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen: Wenn in einem Unternehmen bereits sechs Monate Kurzarbeit geleistet worden sind, soll der Betrieb danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Dabei sollen auch Zeiträume vor Inkrafttreten der neuen Regelung ("Kurzarbeitergeld plus") berücksichtigt werden. Für die ersten sechs Monate der Kurzarbeit soll es dabei bleiben, dass die Arbeitsagenturen die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung erstatten. Auch die Regelung, wonach für Zeiten der Weiterbildung während der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden, soll beibehalten werden.
. Verfahrenserleichterungen: Die Kurzarbeit soll so gestaltet werden, dass eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine erneute Beantragung erforderlich macht, solange der Bewilligungszeitraum gilt.
. Auszubildende und befristet Beschäftigte sollen direkt in Kurzarbeit gehen können, wenn sie in einem Betriebsteil arbeiten, für den Kurzarbeit beantragt worden ist.

Quelle: Bundesregierung Pressemitteilung vom 29.04.2009

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Ilona Reichert
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