Was tun, wenn der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn nicht zahlt?

15.12.2015 702 Mal gelesen
Fakt ist: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten rechtzeitig das vereinbarte Gehalt zu zahlen. In der Regel ist dieses nach Ablauf des Monats fällig. Kommt Ihr Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das ausstehende Gehalt einzufordern.

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht rechtzeitig zahlt, kommt er seiner Hauptpflicht aus Ihrem Arbeitsvertrag nicht nach. Dennoch sollten Sie nicht gleich einen bösen Willen unterstellen. Häufig passieren Fehler in der Buchhaltung oder Überweisungen werden versehentlich nicht richtig getätigt. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber daher zunächst in einem persönlichen Gespräch dazu auf, das ausstehende Gehalt zu zahlen.

Kommt Ihr Chef dieser Aufforderung nicht nach, sollten Sie ihn nach drei bis vier Tagen schriftlich wegen Zahlungsverzug abmahnen. Wichtig: Setzen Sie hierbei eine konkrete Frist! Sie können Ihrem Arbeitgeber auch androhen, nach Fristablauf Ihre Arbeit zu verweigern oder einen Anwalt zwecks Geltendmachung der Lohn- und Gehaltsansprüche zu kontaktieren. Kommt Ihr Arbeitgeber der Abmahnung nicht nach, haben Sie zudem die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.

Falls Ihr Arbeitgeber auch bis zur gesetzten Frist der schriftlichen Abmahnung keine Zahlung leistet, sollten Sie Ihre Arbeitsleistung verweigern. Trotzdem können Sie weiterhin das normale Gehalt verlangen! Sie haben nämlich ein sogenanntes "Zurückbehaltungsrecht". Allerdings gibt es hiervon einige Ausnahmen. So dürfen Sie Ihre Arbeit u.a. dann nicht verweigern, wenn Ihr Lohnrückstand verhältnismäßig gering ist, wenn die Verzögerung vermutlich nur von kurzer Dauer sein wird oder wenn Ihrem Arbeitgeber durch Ihre Arbeitsniederlegung ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen würde.

Übrigens dürfen Sie bei Zahlungsverzug von Ihrem Arbeitgeber sogenannte Verzugszinsen auf das ausstehende Gehalt fordern und für etwaigen Schaden, den Sie durch den Zahlungsverzug erlitten haben, Schadenersatz verlangen. Falls Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind und die Zahlung weiterhin ausbleibt, können Sie trotz fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ggf. auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine Klage auf Zahlung des Lohnes für die fälligen Monate zu erheben. Gewinnen Sie diese beim Arbeitsgericht, können Sie mit Hilfe des Urteils Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Ihren Chef einleiten, z.B. einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine Pfändung seines Kontos veranlassen.

Wichtig: Beachten Sie mögliche Ausschlussfristen!

Wenn Sie Ihre Lohn- und Gehaltsansprüche nicht verlieren wollen und in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag sogenannte Ausschlussfristen vereinbart sind, müssen Sie diese unbedingt einhalten. Ausschlussfristen verlangen, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend machen!

Sind auch Sie von ausbleibenden Gehaltszahlungen betroffen?

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