Ständig Überstunden? Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten!

25.11.2015 123 Mal gelesen
Wieder einmal war es ein langer Tag im Büro. Die letzte Lieferung kam wie immer zu spät, der Auftrag musste unbedingt noch bearbeitet werden. Fast jeder leistet heutzutage regelmäßig Überstunden. Aber sind Arbeitnehmer wirklich dazu verpflichtet, ständig Überstunden für Ihren Chef zu schieben?

Die Rechtsprechung ist hier ziemlich eindeutig: Nein!

Zwar hat Ihr Arbeitgeber das sogenannte Direktions- bzw. Weisungsrecht - dieses berechtigt ihn aber noch lange nicht, nach einseitigem Ermessen beliebig viele Überstunden zu verlangen. Lediglich in Notsituationen ist die Anordnung von Überstunden legitim - zum Beispiel bei einem Brand auf dem Firmengelände oder Naturkatastrophen.

Aber auch wenn das Weisungsrecht allein Ihren Chef noch nicht zur Anordnung von Überstunden berechtigt, finden sich Regelungen häufig in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder auch in der Betriebsvereinbarung.

Sind Überstunden beispielsweise in Ihrem Arbeitsvertrag konkret festgelegt, müssen Sie diese natürlich auch leisten. Also aufgepasst, bevor Sie einen Arbeitsvertrag einfach so unterzeichnen! Häufig ist auch eine sogenannte Überstundenklausel in Ihrem Vertrag vermerkt, die Ihren Chef ebenfalls dazu berechtigt, Überstunden von Ihnen zu verlangen. Damit diese Klausel aber greift, muss die konkrete Anzahl der maximal zu leistenden Arbeitsstunden benannt sein!

Außerdem sollten Sie immer auch überprüfen, ob es in ihrer Firma eine Betriebsvereinbarung gibt, die Regelungen zum Thema Überstunden enthält. Das gleiche gilt für Tarifverträge!

Leisten Sie zu viele Überstunden, ohne dass diese in Ihrem Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in der Betriebsvereinbarung vereinbart sind?

Dann kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei. Unsere Anwälte sind auf Arbeitsrecht spezialisiert und überprüfen gern für Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!

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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.