Mehr Zeit fürs Wesentliche: Haben Sie Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Mehr Zeit fürs Wesentliche: Haben Sie Anspruch auf Teilzeitarbeit?
24.11.2015187 Mal gelesen
Viele Arbeitnehmer möchten in bestimmten Lebensabschnitten ihre Arbeitszeit reduzieren. Einige brauchen mehr Zeit für die Familie, andere haben gesundheitliche Probleme, wieder andere wünschen sich schlicht mehr Zeit für sich selbst. Aber hat man eigentlich Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Das wichtigste vorab: Wenn Sie im Rahmen Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber eine Verringerung Ihrer Arbeitsstunden gefordert haben, muss dieser Ihre Forderung innerhalb von einem Monat ablehnen. Ansonsten können Sie davon ausgehen, dass Ihr Chef mit der Verringerung Ihrer Arbeitszeit einverstanden ist!

Als Arbeitnehmer haben Sie nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge prinzipiell einen Anspruch auf eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Ihr Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate besteht und dass in Ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Weiterhin müssen Sie eine auf die Änderung Ihres Arbeitsvertrages gerichtete Willenserklärung abgeben. Dieses Änderungsangebot muss Ihrem Chef spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitsreduzierung vorliegen. Es sollte möglichst konkret formuliert sein und neben dem Beginn der Teilzeitarbeit auch die künftig gewünschte Stundenanzahl und deren präferierte Verteilung benennen.

Ihr Arbeitgeber muss daraufhin seinerseits eine Willenserklärung an Sie richten. Will er Ihrem Teilzeitwunsch nicht nachkommen, so muss er diesen Ihnen gegenüber hinreichend deutlich ablehnen. Denn: Sie brauchen Klarheit, ob der Arbeitsvertrag Ihrem Angebot entsprechend geändert wurde.

Geht Ihnen die Ablehnung Ihres Arbeitgebers nicht innerhalb eines Monats zu, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Chef mit der Verringerung der Arbeitszeit einverstanden ist!

Unser Tipp aus der anwaltlichen Praxis: Wenn auch Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, nehmen Sie die Hilfe eines auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch. Dieser kennt sich mit der korrekten Formulierung von Änderungsangeboten und den zu beachtenden Fristen aus!

Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei: Wir sind rund um die Uhr für Sie da - auch am Wochenende und an den Feiertagen!

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