Der gesetzliche Mindestlohn ist da

Der gesetzliche Mindestlohn ist da
13.01.2015190 Mal gelesen
Seit dem 01.01.2015 müssen Arbeitgeber ihren in Deutschland tätigen Arbeitnehmern grundsätzlich den gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro bezahlen.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Das bedeutet, ein Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro ist nicht mehr zulässig, auch nicht für ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind oder Minijobber. Den Mindestlohn muss auch ein Arbeitgeber zahlen, welcher seinen Sitz im Ausland hat.

Allerdings gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen, namentlich für ehrenamtlich Beschäftigte, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung. Auch Auszubildende und Praktikanten, die ein dreimonatiges freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind vom Mindestlohn ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind bis Ende des Jahres 2016 Branchen, in denen es allgemein verbindliche Tarifverträge gibt; dort müssen die Verträge erst bis zum Jahr 2017 angepasst werden. Zudem gibt es für einige weitere Bereiche, beispielsweise Zeitungsausträger, Übergangsregelungen.

Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns und unterschreitet diesen, so kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen. Der Verstoß gegen des Mindestlohngesetz (MiLoG) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ob die Lohnuntergrenze eingehalten wird, soll der Zoll kontrollieren.

Arbeitgeber trifft unter Umständen auch die Verpflichtung, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu dokumentieren, insbesondere in Bereichen, in denen ein Verstoß eher in Betracht kommt, also bei Arbeitnehmern, die weniger als 2.958 Euro monatlich verdienen.

Laut Bundesregierung sollen rund 3,7 Millionen Menschen in Deutschland von der Lohnuntergrenze profitieren. Dennoch befürchten einige Arbeitgeber, dass sie vermehrt Arbeitnehmer werden entlassen müssen, da sie sich den Mindestlohn nicht "leisten" können. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Befürchtung bewahrheitet.

Das Arbeitsrecht ist eine vielschichtige Materie, in welcher verschiedene zivilrechtliche Vorschriften, neben dem BGB beispielsweise das jetzt geltende MiLoG, eine Rolle spielen. Es ist nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Gerade wenn es um die diversen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geht, kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.