Arbeitsrecht Bonn - Ist Heiligabend ein voller Urlaubstag zu nehmen?

Arbeitsrecht Bonn - Ist Heiligabend ein voller Urlaubstag zu nehmen?
16.12.2014262 Mal gelesen
Jedes Jahr sollen Arbeitnehmer für Heiligabend und Silvester je einen halben Arbeitstag Urlaub nehmen. Entgegen der weitläufigen Meinung sind Heiligabend und Silvester

ausdrücklich keine Feiertage nach dem Feiertagsgesetz (s.,  dort), sondern ganz normale Arbeitstage. Dementsprechend besteht an diesen beiden Tagen auch die vertraglich vereinbarte Arbeitspflicht.

Aufgrund der eingeschränkten Arbeitspflicht, die sich aus einigen Tarifverträgen ergibt, arbeiten viele Betriebe an diesen beiden Tagen jedoch häufig nur bis Mittag. Ein eingeschränkte Arbeitspflicht kann sich auch aus dem Arbeitsvertrag oder der sogenannten "betrieblichen Übung" ergeben, sowie aus einer sog. Betriebsvereinbarung (s. BetrVG) ergeben. Der Einzelfall muss stets geprüft werden.

Ein Anspruch aufgrund der sog. betrieblichen Übung ergibt sich, wenn im Betrieb drei Mal hintereinander die gleiche Regelung (auch `gleichförmig`) getroffen wird. Grob formuliert, es läge keine betriebliche Übung vor, wenn die Regelung immer nur für das jeweilige Jahr gilt oder unter Vorbehalt einer jederzeitigen Änderung erfolgt.

Rechtsanwalt Sagsöz, Bonn Sekretariat:  0228 9619720

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