Schwerer Arbeitsunfall und dann die Kündigung: Kann dem Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt werden?

Schwerer Arbeitsunfall und dann die Kündigung: Kann dem Arbeitnehmer in der Probezeit gekündigt werden?
24.01.2013526 Mal gelesen
Ein Unglück kommt selten allein: Das Arbeitsgericht Solingen musste darüber entscheiden, ob einem Arbeitnehmer in der Probezeit nach einem schweren Arbeitsunfall gekündigt werden konnte.

In der Probezeit bekommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit auszutesten, ob sie in Zukunft dauerhaft zusammenarbeiten können und wollen. Die Probezeit ist somit eine Zeit der Bewährung für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat je nach Art der Probezeit erleichterte Voraussetzungen für die Kündigung des Arbeitnehmers.

Ein Unglück kommt selten allein

Der Arbeitnehmer war als Industriemechaniker in der Scherenendmontage tätig. Noch während seiner Probezeit wurden ihm bei einem Arbeitsunfall vier Finger abgetrennt. Drei Finger konnten erfolgreich reimplantiert werden. Die Arbeitgeberin teilte den Unfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft mit und kündigte das Arbeitsverhältnis.

Die Arbeitgeberin argumentierte, dass der Arbeitnehmer sich bereits vor dem Unfall als nicht teamfähig erwiesen hat und es aus diesem Grund bereits zu zwei unfallgefährlichen Situationen gekommen sei. Der Arbeitnehmer meinte, dass die Arbeitgeberin sich treuwidrig verhalte. Solange nicht geklärt sei, wer den Arbeitsunfall zu verschulden habe, könne ihm nicht gekündigt werden.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts

Das Arbeitsgericht Solingen folgte nicht der Auffassung des Arbeitnehmers. Da die Probezeit des Arbeitnehmers noch nicht abgelaufen war, bedurfte es für die Kündigung keiner sozialen Rechtfertigung. Die Kündigung sei weder treuwidrig, noch sittenwidrig und damit wirksam.

Auch das nächsthöhere Gericht, das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, teilte im Ergebnis wohl die Ansicht des Arbeitsgerichts. Der Arbeitnehmer nahm jedenfalls seine Berufung zum Landesarbeitsgericht zurück und akzeptierte das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung - 14 Sa 1186/12 - Vorinstanz: Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 10.05.2012 - 2 Ca 198/12)

Der Kündigungsschutz in der Probezeit ist für Arbeitnehmer stark eingeschränkt. Wie die Probezeit ausgestaltet ist und was sich daraus für den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers ergibt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

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