Anzeige des Arbeitgebers wegen Kindesvernachlässigung als Kündigungsgrund

Anzeige des Arbeitgebers wegen Kindesvernachlässigung als Kündigungsgrund
11.01.2013370 Mal gelesen
Welche Folgen kann es für den Arbeitnehmer haben, wenn er Öffentlichkeit oder Behörden auf ein Fehlverhalten seines Arbeitgebers aufmerksam macht? Kann ihm bei Anzeige seines Arbeitgebers sogar die Kündigung drohen? Das Landesarbeitsgericht Köln hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Anzeige des Arbeitgebers ein Kündigungsgrund darstellt.

Die Arbeitnehmerin war als Hauswirtschafterin mit der Betreuung zweier Kinder im Alter von zehn Monaten und zwei Jahren beschäftigt. Bereits in der Probezeit wurde sie fristgemäß gekündigt. Die Arbeitnehmerin zeigte die Eltern der Kinder in der Folge beim Jugendamt an. Sie berichtete über Verwahrlosung und körperliche Schäden der zehn Monate alten Tochter. Daraufhin kündigten die Eltern der Kinder der Hauswirtschafterin fristlos.

Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit und damit die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffend seien, stellt die Anzeige beim Jugendamt eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche Kündigung dar. Die Arbeitnehmerin habe eine Pflicht zur Loyalität gegenüber ihren Arbeitgebern. Sie hätte vor einer Anzeige daher zunächst eine interne Klärung mit den Eltern der Kinder versuchen müssen. Erst wenn diese gescheitert wäre, hätte sie die Behörde einschalten dürfen.

(Quelle: Landesarbeitsgericht Köln, Pressemitteilung 5/2012, Urteil vom 05.07.2012 - 6 Sa 71/12)

Whistleblowing am Arbeitsplatz bewegt sich stets im Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung des Arbeitnehmers und seiner Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Für die Zulässigkeit eines solchen Verhaltens sind immer auch die Umstände des Einzelfalls entscheidend: Handelt der Arbeitnehmer in gutem Glauben, dass die Information wahr ist? Gibt es diskretere Mittel, um gegen das Fehlverhalten des Arbeitgebers vorzugehen? Eine Verallgemeinerung ist fehl am Platz.

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