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Whistleblowing

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Whistleblowing bezeichnet dem anglo-amerikanischen Begriff entsprechend die Weitergabe eines im Unternehmen begangenen Verstoßes an Stellen inner- oder außerhalb des Unternehmens.

Beispiele:

  • Ein Mitarbeiter erfährt von dem Verrat von Geschäftsgeheimnissen eines Vorgesetzten / Kollegen an den Mitbewerber und informiert die Geschäftsführung.

  • Ein Mitarbeiter informiert das Amt für Arbeitsschutz über die im Unternehmen nicht eingehaltenen Sicherheitsanforderungen.

  • Ein Mitarbeiter informiert den Vorgesetzten über die gegen die Corporate Identity des Unternehmens verstoßende Arbeitsweise eines Kollegen.

Kennzeichnend ist, dass sich die betreffenden Arbeitnehmer in einem Konflikt zwischen ihrer Loyalität / Treuepflicht zum Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten sowie ihrem Gewissen befinden.

Rechtliche Regelung:

Die EU hat die "Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" erlassen. Inhaltlich betrifft die Richtlinie den Schutz von Whistleblowern, die das EU-Recht betreffende Missstände melden wollen.

Umsetzung in Deutschland: 

Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie für einen erweiterten Anwendungsbereich entschieden und zudem diesem Rechtsbereich einen deutschen Namen gegeben: "Hinweisgeberschutz".

metis