Gekündigt? Viele "Schlecker-Frauen" wollen klagen

Arbeit Betrieb
01.04.2012531 Mal gelesen
Viele "Schlecker-Frauen" wollen gerichtlich gegen ihre Kündigung vorgehen.

Das berichtet heute derwesten.de, das Portal der W.A.Z. Mediengruppe. Auch alleinerziehende Mütter mit Kindern seien unter den Gekündigten.

Laut einer heute in den Medien veröffentlichten dpa-Meldung sind bei der insolventen Drogeriekette Schlecker nach Angaben des Insolvenzverwalters nach wie vor mehrere potenzielle Investoren in der engeren Auswahl.

Was aber können Mitarbeiter bei einer Kündigung tun? Hilft ein Anwalt? Ist ein Kündigungsschutzprozess sinnvoll? Auch bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist eine Kündigungsschutzklage möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.