Kündigung bei Schlecker, betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Aufhebungsvertrag, Vertragsunterzeichnung Transfergesellschaft

Arbeit Betrieb
26.03.2012519 Mal gelesen
Über 11.000 Schlecker-Mitarbeiter verlieren voraussichtlich ihre Arbeit. Auch viele Schlecker-Filialen in Berlin schließen - viele betroffene Arbeitnehmer fragen nun: Wozu führt ein Vertrag mit der Transfergesellschaft? Soll ich unterzeichnen? Was ist bei betriebsbedingter Kündigung zu tun?

Wer als Schlecker-Mitarbeiter Post vom bisherigen Arbeitgeber bekommt und darin aufgefordert wird, in eine Transfergesellschaft zu wechseln (sonst drohe die Kündigung), sollte auf keinen Fall vorschnell unterzeichnen, sondern sich erst über seine Rechte beraten lassen. Denn wer sich dazu entscheidet, den Vertrag zu unterzeichnen, dessen Arbeitsverhältnis bei Schlecker erlischt endgültig.

Vertragsunterzeichnung - Auffanggesellschaft

Ein Aufhebungsvertrag wird häufig angeboten, um einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden. Da ein solcher Vertrag verbindlich ist und dann keine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann, sollte dieser Schritt wohl überlegt sein. Ein Kündigungsschutzprozess kann im Einzelfall wesentlich günstiger für Betroffene sein.

betriebsbedingte Kündigung

Ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Eine Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich zu empfehlen - denn entscheidend ist die individuelle Situation.

Klagefrist

Wichtig ist, die Klagefrist zu beachten. Diese beträgt drei Wochen ab Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung.

Betroffene sollten also sofort Anwaltsrat einholen und prüfen lassen, ob die Kündigung berechtigt ist, bzw. was konkret weiter  getan werden kann.

Wenn eine Filiale geschlossen wird, muss  auch im Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter bei einer betriebsbedingten Kündigung das Kündigungsschutzgesetz grundsätzlich beachten. So muss er sich bei der Sozialauswahl an die §§ 1 Abs. 3 KSchG, 125 I InsO halten.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an die Anwaltkanzlei Wienen wenden, und dazu unverbindlich das Online-Formular auf der Webseite der Kanzlei verwenden, oder fogende Telefonnummer anrufen:

030/390 398 80.

Kostendeckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen werden selbstverständlich übernommen.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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