Mindesinhalte von Arbeitsverträgen

Arbeit Betrieb
20.01.2012438 Mal gelesen
Wer auf Jobsuche ist, freut sich über alle Angebote. Trotzdem sollten Bewerber nicht jeden Vertrag unterschreiben. Arbeitsveträge sollten einige Mindesinhalte aufweisen.

Ein Arbeitsvertrag sollte einige Mindestinhalte enthalten. Im Arbeitsvertrag sind genau Name und Anschrift der Vertragsparteien und der Arbeitsort anzugeben. Eine solche Vertragsvereinbarung über ein Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber selbst oder eine vertretungsberechtigte Person unterzeichnen. 

In einen Arbeitsvertrag gehören auch Informationen zum Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie für sein Ende. Bei den Kündigungsfristen können eigenständige Regelungen vereinbart werden oder auf die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen werden. 

Wir empfehlen aus unserer Beratungspraxis bei Arbeitsverträgen, auch eine kurze Beschreibung der Tätigkeit mit aufzunehmen. Einzelheiten zum Arbeitsentgelt einschließlich Zulagen, Prämien und sonstigen Vergütungsbestandteile sind für Arbeitnehmer sicherlich selbstverständlich. 

Zum Mindestinhalt eines Arbeitsvertrages gehören auch Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaub und Verweise auf Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die ebenfalls im Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen.